Datiert auf den 09.11.2015 erhielten eine Vielzahl von Anlegern der Solar 9580 ein Schreiben von Herrn Reiner Hamberger, in dem dieser darauf hinweist, „dass die im Rahmen der vertraglichen Pachtzahlung gezahlte Mehrwertsteuer zu Unrecht ausgewiesen sei und vom Pächter geschuldet sei“. Vor diesem Hintergrund fordert Herr Hamberger die Anleger nun auf, die erhaltene Mehrwertsteuer zurück zu zahlen.
Mehrere Anleger wandten sich nach Erhalt des Schreibens an die
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB und fragten, wie sie sich nun verhalten sollen.
Die Kanzlei rät den Anlegern von Herrn Hamberger zunächst einen
Existenznachweis der erworbenen Anlagen zu verlangen. Exemplarisch bietet sich
hierfür folgendes Schreiben an:
„Sehr geehrter Herr Hamberger,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
ich benötige einen Nachweis, dass die von mir erworbene
Solaranlage auch tatsächlich existiert. Ich fordere Sie daher auf, mir bis
spätestens
Mittwoch, den 18.11.2015
einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Sollte
innerhalb vorgenannter Frist kein Nachweis eingehen, gehe ich davon aus, dass
es die von mir erworbene Anlage nicht gibt, wie es auch im Fernsehbericht im
MDR zu sehen war.
Mit freundlichen Grüssen
Vorname, Name“
Wie berichtet, wurden zwischenzeitlich von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in
denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde.
Daneben wurde Herr Hamberger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und
Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von der Kanzlei
vertretenen Anleger haben ihr Geld bekommen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte halten die Aufforderung
zur Rückzahlung erhaltener Pachtzinsen in Höhe der darin enthaltenen
Mehrwertsteuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Sie für irrelevant, da den
übersendeten Unterlagen nicht entnommen werden kann, inwiefern die Verpachtung
an die jeweiligen Anleger überhaupt davon betroffen ist. Darüber hinaus kann
den hier vorliegenden Solar9580 Unterlagen auch nicht entnommen werden, dass
Zahlungsbedingung der Pachtzinsen war, dass Herr Hamberger dies in irgendeiner
Art und Weise steuerlich geltend machen kann.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen
auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch
Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen
Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen
Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die
Solaranlagen nie erworben.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solar 9580 e.K..
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllbcoc
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