Wie der BSZ e.V. in den vergangenen Wochen bereits berichtete, muss damit gerechnet werden, dass die Anleger, die sich an einem Unternehmen der Deutsche Biofonds AG beteiligt haben, mit einem hohen Verlust – wenn nicht gar mit einem Totalverlust – zu rechnen haben.
Das Unternehmen Deutsche Biofonds AG besteht nicht nur aus
verschiedenen Gesellschaften, sondern bot auch verschiedene Projekte für die
Beteiligung der Anleger an: Immobilien, Wasserkraftwerke, Einkaufscenter und
Minen. Für diese Modelle wurden im mindestens achtstelligen Bereich
Anlegerkapital eingeworben. Namentlich handelt es sich hierbei z.B. um das
Projekt Hydropower VII. Das dortige Investitionsangebot richtete sich an
Investoren, die sich an der Errichtung und Inbetriebnahme von Wasserkraftwerken
finanziell beteiligen wollten. Hierbei war die Beteiligung an einer türkischen
Projektgesellschaft geplant. Möglicherweise hat dieses Projekt – wie die
anderen auch – trotz der eingeworbenen Gelder das Planungsstadium nie
verlassen.
Die Unternehmen sind nicht mehr erreichbar, die
Handelsregistereintragungen zeigen eine Vielzahl von Löschungen,
Sitzverlegungen und Umfirmierungen an. Ob dies Hintergründe in dem Verbleib der
Anlegergelder hat, ist bislang unklar. Aus einem Wertpapierprospekt der
Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG z. B. ergibt sich,
dass Emissionen von insgesamt 20.000.000,00 € von den Anlegern angeworben
wurden. Die Emittentin, die die Verantwortung für den Inhalt des
Wertpapierprospektes übernommen hat, ist zwischenzeitlich gelöscht. Ausweislich
der Handelsregistereintragungen ist die Kommanditistin mit einer eingetragenen
Einlage von 38.170.000,00 €, die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, ebenfalls
gelöscht. Die persönliche haftende Gesellschafterin, ohne eigene Einlage, hat
nach Umfirmierungen und Sitzverlegungen ihren Sitz nunmehr in Stuttgart. In
welchem Umfang hier Investitionen tatsächlich getätigt wurden und was mit dem
eingeworbenen Kapital tatsächlich geschehen ist, bleibt zu klären.
Das Prüfen von Ansprüchen gegen Initiatoren und
Prospektverantwortliche der einzelnen Anlagemodelle, wie z.B. auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, ist jedoch nur eine Möglichkeit.
Zu prüfen ist auch, inwieweit Ansprüche gegen die
Anlagevermittler oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft
insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden
können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden des einzelnen Anlegers zu
begrenzen.
Den Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und
Aufklärungspflichten zu. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten
Maßstäbe, hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden
Risiken der Anlage aufzuklären, bevor sich der Anleger hieran beteiligt. Kommt
der Berater dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem
Anleger. Auch ein Anlagevermittler ist im Rahmen eines Vermittlungsvertrag zur
richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände
verpflichtet, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von
besonderer Bedeutung sind. Den Anlagevermittler trifft daher grundsätzlich die
Pflicht, das Anlagenkonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf
Plausibilität und vor allem auf wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen. Auch
ein Verstoß hiergegen führt zu Schadensersatzpflichten gegenüber dem Anleger.
Die Anleger sollten kurzfristig handeln und eine auf
Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer eigenen
Ansprüche beauftragen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher
alle betroffenen Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen
sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllblinz
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