Donnerstag, November 12, 2015

Deutsche Biofonds AG: Wie geht es weiter für die Anleger?

Wie der BSZ e.V. in den vergangenen Wochen bereits berichtete, muss damit gerechnet werden, dass die Anleger, die sich an einem Unternehmen der Deutsche Biofonds AG beteiligt haben, mit einem hohen Verlust – wenn nicht gar mit einem Totalverlust – zu rechnen haben. 


Das Unternehmen Deutsche Biofonds AG besteht nicht nur aus verschiedenen Gesellschaften, sondern bot auch verschiedene Projekte für die Beteiligung der Anleger an: Immobilien, Wasserkraftwerke, Einkaufscenter und Minen. Für diese Modelle wurden im mindestens achtstelligen Bereich Anlegerkapital eingeworben. Namentlich handelt es sich hierbei z.B. um das Projekt Hydropower VII. Das dortige Investitionsangebot richtete sich an Investoren, die sich an der Errichtung und Inbetriebnahme von Wasserkraftwerken finanziell beteiligen wollten. Hierbei war die Beteiligung an einer türkischen Projektgesellschaft geplant. Möglicherweise hat dieses Projekt – wie die anderen auch – trotz der eingeworbenen Gelder das Planungsstadium nie verlassen.

Die Unternehmen sind nicht mehr erreichbar, die Handelsregistereintragungen zeigen eine Vielzahl von Löschungen, Sitzverlegungen und Umfirmierungen an. Ob dies Hintergründe in dem Verbleib der Anlegergelder hat, ist bislang unklar. Aus einem Wertpapierprospekt der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG z. B. ergibt sich, dass Emissionen von insgesamt 20.000.000,00 € von den Anlegern angeworben wurden. Die Emittentin, die die Verantwortung für den Inhalt des Wertpapierprospektes übernommen hat, ist zwischenzeitlich gelöscht. Ausweislich der Handelsregistereintragungen ist die Kommanditistin mit einer eingetragenen Einlage von 38.170.000,00 €, die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, ebenfalls gelöscht. Die persönliche haftende Gesellschafterin, ohne eigene Einlage, hat nach Umfirmierungen und Sitzverlegungen ihren Sitz nunmehr in Stuttgart. In welchem Umfang hier Investitionen tatsächlich getätigt wurden und was mit dem eingeworbenen Kapital tatsächlich geschehen ist, bleibt zu klären.

Das Prüfen von Ansprüchen gegen Initiatoren und Prospektverantwortliche der einzelnen Anlagemodelle, wie z.B. auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB, ist jedoch nur eine Möglichkeit.

Zu prüfen ist auch, inwieweit Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden des einzelnen Anlegers zu begrenzen.

Den Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe, hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären, bevor sich der Anleger hieran beteiligt. Kommt der Berater dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger. Auch ein Anlagevermittler ist im Rahmen eines Vermittlungsvertrag zur richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Den Anlagevermittler trifft daher grundsätzlich die Pflicht, das Anlagenkonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität und vor allem auf wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen. Auch ein Verstoß hiergegen führt zu Schadensersatzpflichten gegenüber dem Anleger.

Die Anleger sollten kurzfristig handeln und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer eigenen Ansprüche beauftragen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher alle betroffenen Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllblinz

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