Freitag, November 06, 2015

Schadensersatz für Abgas-Tricks?

Der Abgas-Skandal bei Volkswagen könnte den Wolfsburger Autobauer härter treffen als bislang bekannt: Rechtsexperten im Bundestag gehen davon aus, dass Käufer betroffener VW-Modelle unter Umständen sogar den Kaufpreis zurückfordern könnten.


Gutachten macht VW-Kunden Hoffnung

Durch Abgasmanipulationen geschädigte Volkswagen-Kunden können unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz vom Hersteller verlangen oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Bewertung für die Bundestagsfraktion der Grünen.

Die Prüfung möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen der VW-Abgasaffäre habe ergeben, "dass betroffene Verbraucher in derartigen Fällen neben etwaigen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen wohl auch Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem Hersteller geltend machen können", heißt es in dem Gutachten.

Den Kaufpreis zurückfordern?

Der Wissenschaftliche Dienst hält es für naheliegend, dass bei den manipulierten Fahrzeugen ein Sachmangel vorliegt. Dem Käufer stünden in diesem Fall Gewährleistungsansprüche zu. Könne der Mangel im Nachhinein nicht abgestellt werden oder liege eine "erhebliche Pflichtverletzung" vor, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Eine solche erhebliche Pflichtverletzung wäre zum Beispiel, wenn ein Auto die Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch um zehn Prozent oder mehr überschreiten würde.

Volkswagen hat zugegeben, bei Millionen Fahrzeugen die Software der Motorensteuerung so manipuliert zu haben, dass die Fahrzeuge bei Abgastests weniger Schadstoffe ausstießen als beim regulären Gebrauch im Straßenverkehr. Um die technischen Tricksereien zu beheben, hat Volkswagen eine Rückrufaktion angekündigt, von der in Deutschland rund 2,4 Millionen Autos betroffen sind. In den USA, wo die Manipulationen aufgefallen waren, drohen dem Autobauer hohe Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen.

Wie bleibt man als Betroffener, VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung:  https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um deren Ansprüche mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VW-Abgasskandal.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

v.but.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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