Der Abgas-Skandal bei Volkswagen könnte den Wolfsburger Autobauer härter treffen als bislang bekannt: Rechtsexperten im Bundestag gehen davon aus, dass Käufer betroffener VW-Modelle unter Umständen sogar den Kaufpreis zurückfordern könnten.
Gutachten macht VW-Kunden Hoffnung
Durch Abgasmanipulationen geschädigte Volkswagen-Kunden
können unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz vom Hersteller verlangen
oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten. Zu diesem Ergebnis kommt der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Bewertung für die
Bundestagsfraktion der Grünen.
Die Prüfung möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen der
VW-Abgasaffäre habe ergeben, "dass betroffene Verbraucher in derartigen
Fällen neben etwaigen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer unter
bestimmten Voraussetzungen wohl auch Schadenersatzansprüche direkt gegenüber
dem Hersteller geltend machen können", heißt es in dem Gutachten.
Den Kaufpreis zurückfordern?
Der Wissenschaftliche Dienst hält es für naheliegend, dass
bei den manipulierten Fahrzeugen ein Sachmangel vorliegt. Dem Käufer stünden in
diesem Fall Gewährleistungsansprüche zu. Könne der Mangel im Nachhinein nicht
abgestellt werden oder liege eine "erhebliche Pflichtverletzung" vor,
könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
Eine solche erhebliche Pflichtverletzung wäre zum Beispiel, wenn ein Auto die
Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch um zehn Prozent oder mehr
überschreiten würde.
Volkswagen hat zugegeben, bei Millionen Fahrzeugen die
Software der Motorensteuerung so manipuliert zu haben, dass die Fahrzeuge bei
Abgastests weniger Schadstoffe ausstießen als beim regulären Gebrauch im
Straßenverkehr. Um die technischen Tricksereien zu beheben, hat Volkswagen eine
Rückrufaktion angekündigt, von der in Deutschland rund 2,4 Millionen Autos
betroffen sind. In den USA, wo die Manipulationen aufgefallen waren, drohen dem
Autobauer hohe Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen.
Wie bleibt man als Betroffener, VW-Aktionär und als
VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ
e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf
Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch
Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein
Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung
ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber
auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main,
Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an,
diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden
Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren.
Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal.
Direkter Link zur Anmeldung:
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten,
um deren Ansprüche mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene
Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit
über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
v.but.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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