Montag, November 09, 2015

LG Hamburg verurteilt Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger der Salomon & Partner Maritim Invest 5.

Das Landgericht Hamburg hat die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft wegen Zurechnung der Fehlberatung zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch eine Beratungsgesellschaft im Jahr 2005 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Salomon & Partner Maritim Invest 5 gezeichnet hatte. Der Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB machte nun geltend, von der Beratungsgesellschaft fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen, statt dessen aber einen risikobehafteten Fonds erhalten zu haben. Darüber hinaus sei er nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die Kanzlei reichte daraufhin Klage beim Landgericht Hamburg ein.


In der mündlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Vergleich vor, den der Kläger auch annehmen wollte. Die Treuhandgesellschaft lehnte aber eine vergleichsweise Einigung ab. Daraufhin wurde eine Beweisaufnahme angesetzt, in der der Kläger schilderte, warum er zum Zeichnungszeitpunkt eine sichere Kapitalanlage suchte. Dies wurde auch von den der Ehefrau und dem Steuerberater des Klägers bestätigt. Daraufhin verurteilte das Landgericht Hamburg die Treuhandgesellschaft am 30. Oktober 2015 zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 39.500,00 und Freistellung von etwaigen Ansprüchen Dritter.

Die Rechtsansicht des Landgerichts Hamburg, wonach der Berater den Kläger nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung an dem Schiffsfonds Salomon & Partner Maritim Invest 5 aufgeklärt habe, bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB können auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile des Landgerichts Itzehoe, des Landgerichts Lüneburg, des Landgerichts Duisburg und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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