Das Landgericht Hamburg hat die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft wegen Zurechnung der Fehlberatung zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch eine Beratungsgesellschaft im Jahr 2005 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Salomon & Partner Maritim Invest 5 gezeichnet hatte. Der Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB machte nun geltend, von der Beratungsgesellschaft fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen, statt dessen aber einen risikobehafteten Fonds erhalten zu haben. Darüber hinaus sei er nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die Kanzlei reichte daraufhin Klage beim Landgericht Hamburg ein.
In der mündlichen Verhandlung schlug das Gericht einen
Vergleich vor, den der Kläger auch annehmen wollte. Die Treuhandgesellschaft
lehnte aber eine vergleichsweise Einigung ab. Daraufhin wurde eine
Beweisaufnahme angesetzt, in der der Kläger schilderte, warum er zum
Zeichnungszeitpunkt eine sichere Kapitalanlage suchte. Dies wurde auch von den
der Ehefrau und dem Steuerberater des Klägers bestätigt. Daraufhin verurteilte
das Landgericht Hamburg die Treuhandgesellschaft am 30. Oktober 2015 zur
Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 39.500,00 und Freistellung von etwaigen
Ansprüchen Dritter.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Hamburg, wonach der
Berater den Kläger nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung an dem
Schiffsfonds Salomon & Partner Maritim Invest 5 aufgeklärt habe, bestätigt
nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der
bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher
anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations-
und Aufklärungspflichten zu.“, so der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Christian Luber. „Dies bedeutet, dass Berater, die den
betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben,
ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären
müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie
sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB können
auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und
Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank
angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen Anleger 100 % der
Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu
bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten.
Aktuelle Beispiele sind Urteile des Landgerichts Itzehoe, des Landgerichts
Lüneburg, des Landgerichts Duisburg und des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Maritime Treuhand- und
Verwaltungsgesellschaft.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cllblub
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