Viele Kapitalanleger, die vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen VW-Aktien gekauft haben, dürften vom Autobauer VW Schadenersatz fordern können.
VW hat wochenlang über die offiziellen Vorwürfe von
US-Behörden wegen erhöhtem Schadstoffausstoß bei Dieselmotoren geschwiegen.
Aktiengesellschaften sind jedoch generell verpflichtet, ihre Anteilseigner
unverzüglich über kursrelevante Ereignisse zu informieren.
VW hat lange über Untersuchungen geschwiegen
Verbraucherschützer und Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht halten es für sicher, dass viele Aktionäre Schadenersatz für
die entstandenen Kursverluste nach Bekanntwerden des Skandals verlangen können.
Bereits am 3. September hatte VW gegenüber US-amerikanischen
Behörden eingeräumt, in Dieselfahrzeugen Manipulationssoftware eingebaut zu
haben. Doch erst am 20. September 2015 hatte VW öffentlich eingestanden, dass
man die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert hat und dass
US-Behörden Untersuchungen wegen erhöhtem Schadstoffausstoß eingeleitet hätten.
Ein börsennotiertes Unternehmen wie VW ist jedoch verpflichtet, kursrelevante
Informationen den Aktionären unverzüglich mitzuteilen.
Bafin prüft Pflichtverletzungen von VW
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
analysiert derzeit den Handel mit VW-Papieren vor dem Hintergrund des
Kursrutsches an der Börse um den 20. September 2015. Die Behörde prüft auch, ob
der Konzern Mitteilungspflichten verletzt hat.
Sollte die Bafin feststellen, dass der VW-Konzern Pflichten
verletzt hat, weil er die Anleger nicht rechtzeitig über Interventionen der
US-Behörden informiert hat, kann sie ein Bußgeld von bis zu 1 Million Euro
verhängen.
Die Bafin-Erkenntnisse werden für VW-Aktionäre also eine
gute Grundlage sein um zu beurteilen, wie gut ihre Chancen auf Schadenersatz
sind. Dementsprechend können sie auch ihr Kostenrisiko für ein mögliches
gerichtliches Verfahren besser kalkulieren. Wichtig wird der Zeitpunkt des
Ereignisses sein, an dem nach Bafin-Einschätzung der Autobauer eine
unverzügliche Mitteilung an die Anleger hätte herausgeben müssen. Läge das
Kaufdatum der VW-Aktien nach diesem von der Bafin genannten Termin, wäre der
Anleger anspruchsberechtigt.
Schadenersatzansprüche können auch Anleger mit
Porsche-Aktien, VW-Anleihen und Derivaten auf VW-Aktien und -Anleihen, wie
Optionsscheine, Zertifikate und Optionen geltend machen.
Anleger sollten auf Prüfergebnisse der BaFin warten.
Im Moment müssen sich VW-Aktionäre aber noch gedulden. „Wann
unsere Überprüfung abgeschlossen sein wird, ist – wie in anderen Fällen auch –
nicht prognostizierbar“, sagt Bafin-Sprecherin, Anja Schuchhardt. Bei ihrer
routinemäßigen Prüfung geht die Bafin der Frage nach, ob es beim Handel mit der
VW-Aktie Hinweise auf Insidergeschäfte oder Marktmanipulationen gab. Dann würde
die Aufsicht eine förmliche Untersuchung einleiten und im Anschluss daran bei
konkreten Anhaltspunkten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Insiderhandel
und Marktmanipulation sind strafbar.
Wie bleibt man als Betroffener, VW-Aktionär und als
VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ
e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf
Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch
Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein
Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung
ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber
auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main,
Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an,
diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden
Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren.
Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal.
Direkter Link zur Anmeldung:
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten,
um deren Ansprüche mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene
Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11.2015 wieder.
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