Mittwoch, November 18, 2015

Schadenersatz für Anleger: VW-Aktionäre mit guten Aussichten auf Schadenersatz

Viele Kapitalanleger, die vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen VW-Aktien gekauft haben, dürften vom Autobauer VW Schadenersatz fordern können.


VW hat wochenlang über die offiziellen Vorwürfe von US-Behörden wegen erhöhtem Schadstoffausstoß bei Dieselmotoren geschwiegen. Aktiengesellschaften sind jedoch generell verpflichtet, ihre Anteilseigner unverzüglich über kursrelevante Ereignisse zu informieren.

VW hat lange über Untersuchungen geschwiegen

Verbraucherschützer und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht halten es für sicher, dass viele Aktionäre Schadenersatz für die entstandenen Kursverluste nach Bekanntwerden des Skandals verlangen können.

Bereits am 3. September hatte VW gegenüber US-amerikanischen Behörden eingeräumt, in Dieselfahrzeugen Manipulationssoftware eingebaut zu haben. Doch erst am 20. September 2015 hatte VW öffentlich eingestanden, dass man die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert hat und dass US-Behörden Untersuchungen wegen erhöhtem Schadstoffausstoß eingeleitet hätten. Ein börsennotiertes Unternehmen wie VW ist jedoch verpflichtet, kursrelevante Informationen den Aktionären unverzüglich mitzuteilen.

Bafin prüft Pflichtverletzungen von VW

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) analysiert derzeit den Handel mit VW-Papieren vor dem Hintergrund des Kursrutsches an der Börse um den 20. September 2015. Die Behörde prüft auch, ob der Konzern Mitteilungspflichten verletzt hat.

Sollte die Bafin feststellen, dass der VW-Konzern Pflichten verletzt hat, weil er die Anleger nicht rechtzeitig über Interventionen der US-Behörden informiert hat, kann sie ein Bußgeld von bis zu 1 Million Euro verhängen.

Die Bafin-Erkenntnisse werden für VW-Aktionäre also eine gute Grundlage sein um zu beurteilen, wie gut ihre Chancen auf Schadenersatz sind. Dementsprechend können sie auch ihr Kostenrisiko für ein mögliches gerichtliches Verfahren besser kalkulieren. Wichtig wird der Zeitpunkt des Ereignisses sein, an dem nach Bafin-Einschätzung der Autobauer eine unverzügliche Mitteilung an die Anleger hätte herausgeben müssen. Läge das Kaufdatum der VW-Aktien nach diesem von der Bafin genannten Termin, wäre der Anleger anspruchsberechtigt.

Schadenersatzansprüche können auch Anleger mit Porsche-Aktien, VW-Anleihen und Derivaten auf VW-Aktien und -Anleihen, wie Optionsscheine, Zertifikate und Optionen geltend machen.

Anleger sollten auf Prüfergebnisse der BaFin warten.

Im Moment müssen sich VW-Aktionäre aber noch gedulden. „Wann unsere Überprüfung abgeschlossen sein wird, ist – wie in anderen Fällen auch – nicht prognostizierbar“, sagt Bafin-Sprecherin, Anja Schuchhardt. Bei ihrer routinemäßigen Prüfung geht die Bafin der Frage nach, ob es beim Handel mit der VW-Aktie Hinweise auf Insidergeschäfte oder Marktmanipulationen gab. Dann würde die Aufsicht eine förmliche Untersuchung einleiten und im Anschluss daran bei konkreten Anhaltspunkten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Insiderhandel und Marktmanipulation sind strafbar.

Wie bleibt man als Betroffener, VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung: 

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um deren Ansprüche mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VW-Abgasskandal.

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Bernd Kasper / www.pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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