Mittwoch, November 18, 2015

Zins-Cap-Darlehen Apobank, Zinsen und Gebühren zu viel bezahlt?

Die Deutsche Ärzte- und Apotheker-Bank (Apobank) verkaufte in der Vergangenheit häufig so genannte Zins-Cap-Darlehen. Insbesondere bei der Immobilienfinanzier- und für Privathäuser und Praxen wurde diese Darlehensart häufig verwendet. Dabei ist in gewerbliche und private Kredite zu unterscheiden.


Bei dieser Darlehensvariante werden die Bestandteile eines festverzinslichen Darlehens mit denen eines variablen Darlehens in der Form kombiniert, dass ein Zinsrahmen mit einer unteren – und einer Obergrenze vereinbart wird, in dem sich die dann tatsächlich zu zahlenden Darlehenszinsen bewegen. Darum heißt der Kredit Zinscap-Kredit.

Für die Vereinbarung eines solchen Zinsrahmens hat die Apobank regelmäßig eine so genannte Zusicherungsgebühr (Zins-Cap-Gebühr) von 3- 5 %  des Darlehensbetrages sofort bei Vertragsunterzeichnung verlangt, die nicht selten fünfstellig ausfiel.

Inzwischen sind eine beachtliche Zahl von Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten ergangen, wonach die Zins-Cap-Vereinbarungen in den Klauseln des Darlehensvertrages zu Ungunsten des Darlehensnehmers zu ungenau sind. Insbesondere am Sitz der Apobank in Düsseldorf gab es entsprechende Entscheidungen der Zivilgerichte. Die Darlehensnehmer können regelmäßig nicht mit Sicherheit aus der Vereinbarung schließen, wann und warum eine Zinsanpassung erfolgt.

Folglich sehen die Gerichte die Vereinbarung für unwirksam an, was weit reichende Folgen hat.

Erstens ist die eingangs erwähnte Zins-Cap-Gebühr von der Apobank zurückzuerstatten.

Zweitens ist oft ein geringerer Zinssatz anzunehmen. Wurde nämlich von der Apobank über den Zeitraum des Darlehens ein höherer Zinssatz als der gesetzliche gefordert, dieser beläuft sich auf maximal 4 % p.a., so sind darüber hinaus gezahlte Zinsen ebenfalls von der Apobank zurückzuerstatten.

Aufgrund der Ausrichtung der Ärzte- und Apothekerbank sind hiervon häufig Ärzte, Zahnärzte und Apotheker betroffen. Betroffene tun gut daran, ihre Verträge von versierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen, da hier erhebliche Erstattungen zu erwarten sind.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Lupo / www.pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Keine Kommentare: