Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...
Viele Mandanten beklagen
sich über die Bummelei ihrer Rechtsanwälte bei der Bearbeitung ihrer Mandate. So hat zum Beispiel ein Rechtsanwalt erst
nach 20 Monaten eine Schadenersatzklage bei einer Verkehrsunfallsache für den
Mandanten eingereicht. In einer weiteren beauftragten Schadenersatzsache ist er
gar nicht tätig geworden. Zwischenzeitlich erkundigte sich der Mandant mehrfach
nach dem Stand der Verfahren, wurde aber stets vom Rechtsanwalt vertröstet.
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu
machen. Ist das nicht zielführend, sollten
Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.
Niemand ist unfehlbar, auch Rechtsanwälte nicht! Wann
greift Anwaltshaftung ein, wann haftet ein Anwalt?
Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat,
also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher
und außergerichtlicher Vertretung).
Beispiele:
fehlerhafte Rechtsberatung
Frist versäumt
falschen Antrag gestellt
falsche rechtliche Beurteilung abgegeben
unzureichenden Sachvortrag gehalten
Beweisangebot vergessen
Dabei muss der Anwalt diesen Fehler auch verschuldet haben
(mindestens also Fahrlässigkeit!) Zudem muss es dadurch auch zu einem Schaden
gekommen sein. Sie als Geschädigter müssen dies alles notfalls beweisen können!
Wie geht man gegen den Anwalt vor?
Zunächst macht man mit näherer Begründung seinen
Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt geltend, der eine
Berufshaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben muss. Man versucht
also zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit. Sollte
diese nicht gelingen, wählt man den Weg einer Schadensersatzklage gegen den
Rechtsanwalt.
Wer kann Ihnen hierbei helfen?
Mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in dem
Rechtsgebiet Anwaltshaftung versierten Rechtsanwalt, gelingt es meistens den
Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Wie würde der Anwalt vorgehen?
Zunächst würde der Rechtsanwalt nach Erhalt der Unterlagen Ihren Fall auf
schuldhaften Anwaltsfehler mit Schadensfolge überprüfen. Bei festgestelltem
Anwaltsverschulden könnte er für Sie dann zunächst außergerichtlich versuchen,
von Ihrem (vormaligen) Anwalt Schadensersatz zu erlangen. Erforderlichenfalls
steht er Ihnen dann auch für die Führung eines Schadensersatzprozesses zur
Verfügung. Übrigens: Diese Rechtsanwälte überprüfen auf Wunsch auch
Anwaltsvergütungsrechnungen auf deren Richtigkeit hin!
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V.
Vertragsanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anwaltshaftung.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anleger- und Verbraucher-Schutz betrieben wird.
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