Donnerstag, November 12, 2015

Niemand ist unfehlbar, auch Rechtsanwälte nicht! Wann greift Anwaltshaftung ein, wann haftet ein Anwalt?

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...


Viele Mandanten  beklagen sich über die Bummelei ihrer Rechtsanwälte bei der Bearbeitung ihrer Mandate.  So hat zum Beispiel ein Rechtsanwalt erst nach 20 Monaten eine Schadenersatzklage bei einer Verkehrsunfallsache für den Mandanten eingereicht. In einer weiteren beauftragten Schadenersatzsache ist er gar nicht tätig geworden. Zwischenzeitlich erkundigte sich der Mandant mehrfach nach dem Stand der Verfahren, wurde aber stets vom Rechtsanwalt vertröstet.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Niemand ist unfehlbar, auch Rechtsanwälte nicht!   Wann greift Anwaltshaftung ein, wann haftet ein Anwalt?

Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat, also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung).

Beispiele:

fehlerhafte Rechtsberatung
Frist versäumt
falschen Antrag gestellt
falsche rechtliche Beurteilung abgegeben
unzureichenden Sachvortrag gehalten
Beweisangebot vergessen

Dabei muss der Anwalt diesen Fehler auch verschuldet haben (mindestens also Fahrlässigkeit!) Zudem muss es dadurch auch zu einem Schaden gekommen sein. Sie als Geschädigter müssen dies alles notfalls beweisen können!

Wie geht man gegen den Anwalt vor?

Zunächst macht man mit näherer Begründung seinen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt geltend, der eine Berufshaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben muss. Man versucht also zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit. Sollte diese nicht gelingen, wählt man den Weg einer Schadensersatzklage gegen den Rechtsanwalt.

Wer kann Ihnen hierbei helfen?

Mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in dem Rechtsgebiet Anwaltshaftung versierten Rechtsanwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Wie würde der Anwalt vorgehen?

Zunächst würde der Rechtsanwalt  nach Erhalt der Unterlagen Ihren Fall auf schuldhaften Anwaltsfehler mit Schadensfolge überprüfen. Bei festgestelltem Anwaltsverschulden könnte er für Sie dann zunächst außergerichtlich versuchen, von Ihrem (vormaligen) Anwalt Schadensersatz zu erlangen. Erforderlichenfalls steht er Ihnen dann auch für die Führung eines Schadensersatzprozesses zur Verfügung. Übrigens: Diese Rechtsanwälte überprüfen auf Wunsch auch Anwaltsvergütungsrechnungen auf deren Richtigkeit hin!

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte  welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: Jorma Bork / pixelio.de

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