Viele Tausend Darlehensnehmer können die aktuell niedrigen Zinsen nutzen, obwohl der vereinbarte Rückzahlungstermin für ihr Immobilien-Darlehen noch nicht erreicht ist. Dies ist möglich, wenn die Banken, Sparkassen und Volksbanken bei Verbraucherkreditverträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben. Dann können Verbraucher in vielen Fällen heute noch den Widerruf erklären und günstig umfinanzieren.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens hat eine Vielzahl von
Darlehensverträgen der ING-DiBa AG mit einem Kreditvolumen von insgesamt
mehreren Millionen Euro einer genauen Prüfung unterzogen.
Die ING-DiBa hat unserer Ansicht nach in den geprüften
Verträgen oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Insbesondere sind
mehrere Belehrungen zum Fristbeginn unserer Ansicht nach angreifbar, etwa wenn
die ING-DiBa die Belehrung verwendet hat, dass die Widerrufsfrist
"frühestens" etwa mit dem Eingang des Darlehensvertrages bei der Bank
beginnt.
Diese Auffassung hat das Kammergericht in Berlin bestätigt. Nach
einer Prüfung des Darlehensvertrages kann man sich deshalb auf einen guten Mitstreiter
auf der Richterbank berufen.
Durch den Widerruf des Darlehensvertrages haben Sie mehrere
Vorteile:
- die ING-DiBa Bank kann von Ihnen keine
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen;
- Sie können für an die ING-DiBa geleisteten Ratenzahlungen
Zinsen verlangen - und das rückwirkend ab Vertragsabschluss; der oft jahrelang
zurückliegt!
- die ING-DiBa kann nur die marktüblichen Zinsen statt der
vereinbarten Zinsen verlangen - die marktüblichen Zinsen liegen oft unter dem
Zinssatz, den Sie mit der ING-DiBa vereinbart haben
- nach Verrechnung der gegenseitigen Ansprüche zwischen
Ihren Ansprüchen und den Ansprüchen der ING-DiBa zahlen Sie auf einen
niedrigeren Restbetrag als bisher die aktuell günstigen Zinsen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens möchten
Ihnen mit ihrem Know-how helfen und prüfen gern Ihren Darlehensvertrag mit der
ING-DiBa und die Widerrufsbelehrung. Natürlich ist die Ersteinschätzung
kostenfrei. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Karl-Heinz Steffens ist Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Die Kanzlei Steffens befindet sich in hunderten
ähnlichen Widerrufsfällen in der außergerichtlichen und gerichtlichen
Auseinandersetzung mit den finanzierenden Banken.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahl en"
Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen