Montag, November 16, 2015

Kreditkunden sollten ihre Darlehensverträge für Immobilien schnell prüfen lassen

Bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in das nationale Recht soll nach Plänen des Gesetzgebers das Widerrufsrecht beim Abschluss von Kreditverträgen zeitlich begrenzt werden.  Bislang können Verbraucher ihren Darlehensvertrag, wenn sie ihn nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zeitlich unbeschränkt widerrufen, wenn das Kreditinstitut sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt hat.


Nach dem Gesetzesentwurf soll damit im März 2016 Schluss sein. Das soll auch für bestehende Immobiliendarlehen gelten. Inwiefern eine Übergangsvorschrift für die Altverträge gelten soll, steht noch nicht endgültig fest. In einer „Formulierungshilfe“ für den Bundestag heißt es, dass das Widerrufsrecht für Altverträge bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen soll. Die Frist liefe dann bereits Mitte Juni 2016 aus!

Die Umsetzung der EU-Richtline wird damit zum Anlass genommen, eine für die Kreditwirtschaft günstige Regelung zu schaffen. Es soll dann das für die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unbeliebte „ewige Widerrufsrecht“ abgeschafft werden. Die unrichtigen Widerrufsbelehrungen kosten die Banken viel Geld, so dass es nicht verwundert, dass Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt wird.

Tatsächlich sieht weder die EU-Richtline eine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts vor noch fordert sie diese für bestehende Kreditverträge. Regelungsbedarf haben allenfalls die Kreditinstitute. Tatsächlich haben die Banken es selbst in der Hand, ihre Kunden richtig zu belehren. Dafür stehen ihnen die amtlichen Musterwiderrufsbelehrungen zur Verfügung. Des Weiteren existiert die Möglichkeit einer Nachbelehrung, wenn man als Bank Zweifel an seiner eigenen bereits verwendeten Widerrufsbelehrung hat.

Verbraucherschützer lehnen die geplante Einschränkung des Widerrufsrechts daher entschieden ab. Sie wird von der EU-Richtlinie nicht gefordert und schränkt die Rechte der Verbraucher einseitig ein. Zudem dürfte sie gegen EU-Recht verstoßen.

Kunden sollten schnell ihre Kreditverträge prüfen lassen ...

Sollte das Gesetz tatsächlich wie geplant beschlossen werden, sollten Kreditnehmer schnell prüfen lassen, ob sie ihren Kreditvertrag noch widerrufen können. Darlehensnehmer können mit einem wirksamen Widerruf viel Geld sparen. Zudem sollten sie ihren Bundestagsabgeordneten anschreiben und direkt fragen, wie er es eigentlich mit Verbraucherrechten so hält …

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens prüft seit Jahren Widerrufsbelehrungen sämtlicher Kreditinstitute und vertritt Verbraucher sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im gesamten Bundesgebiet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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