Am ersten Tag im Betrugsprozess in Dresden um die Dresdner
Infinus-Gruppe sprechen die Kläger von „bandenmäßigem Betrug“.
War es ein strafbares Schneeballsystem? Am ersten Tag des
Strafprozesses gegen sechs Manager der Dresdner Infinus-Gruppe scheinen einige
Besucher im Landgericht Dresden noch immer von der Seriosität der Geschäfte
überzeugt.
Doch laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten etwa
22.000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen haben. Die Anklage bezieht
sich nur auf einen Teil der Geschädigten. Tatsächlich vermutet die
Staatsanwaltschaft, dass seit 2001 ins- gesamt rund 54.000 Anleger etwa 2,1
Milliarden Euro bei der Infinus Gruppe investierten.
Die Infinus-Gruppe war im November 2013 zusammengebrochen,
als 400 Polizisten tausende Aktenordner beschlagnahmten und die sechs Manager
des Finanzkonzerns festnahmen. Sie war seit ihrer Gründung im Jahr 2000 vor
allem mit dem Ankauf und der kostengünstigen Fortführung von Lebensversicherungen
groß geworden. Anlegern bot sie an, vorrangig über die Zeichnung von
Orderschuldverschreibungen an dem Geschäftsmodell teilzuhaben. Solche
Orderschuldverschreibungen sind namensgebundene, festverzinsliche Wertpapiere.
Sie boten bis zu acht Prozent Zins. Das war viel in Zeiten der Niedrigzinsen.
Im Ermittlungsverfahren wegen Betrugs wurden
Vermögensgegenstände des Beschuldigten Jörg Biel, persönlich haftender
Gesellschafter der Future Business KGaA gesichert. In der Liste aus dem
Bundesanzeiger fanden sich unter anderem einige Autos, etwa einen Bentley
Continental GT (Wert: 129.500€), Porsche Cayenne Turbo (Wert: 63.650€) und drei
Volvos; weiter Gold, Bargeld, Aktien, Armbanduhren und Motorboote.
In der Anklage der Staatsanwaltschaft, die – anders als beim
gerade in Frankfurt geführten Mammutprozess um die Unternehmensgruppe S&K –
bereits verlesen wurde, klang es so als sei die Sache völlig klar: Es habe
keine Aussicht auf ein tragfähiges Geschäftsmodell bestanden, besonders,
nachdem die Rendite von Lebensversicherungen über Jahre immer schlechter wurde.
Mit Eigengeschäften und den damit verbundenen hohen
Provisionen habe sie sich über Wasser gehalten. Dabei habe es sich um eine
"bilanzielle Vermögensmehrung" gehandelt. Ohne frisches Anlegergeld hätte
das Ganze nicht funktionieren können. Die Anklage spricht von einem
„Schneeballsystem“ und „bandenmäßigem Betrug“.
Die Verteidigung allerdings argumentiert: „Eine Insolvenzreife
der einzelnen Gesellschaften der Gruppe lag selbst zum Zeitpunkt der Durchsuchungen
nicht vor.“ Die Behauptung, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte, sei
falsch. Außerdem spricht sie von schwerwiegenden Verfahrensverstößen und hat
die Besetzung des Gerichts gerügt. Das Verfahren wird aller Voraussicht nach am
kommenden Montag fortgesetzt.
Die Bundesbank und die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geben der Dresdner Staatsanwaltschaft
einen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten. Die Ermittlungen beginnen. Dem Gründer
des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und vier weiteren Ex-Führungskräften
werden gewerbsmäßiger Bandenbetrug im besonders schweren Fall und
Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Ein weiterer Angeklagter steht wegen Beihilfe
vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts. Er war bereits drei Monate nach
seiner Festnahme freigekommen. Die übrigen Beschuldigten sind schon seit
November 2013 in Untersuchungshaft.
Bis zum Jahresende sind zunächst 13 Verhandlungstage
angesetzt. Der Prozess dürfte aber bis weit ins nächste Jahr dauern. Anleger
sollten Ihre Ansprüche sichern.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
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