Dienstag, November 17, 2015

Erster Verhandlungstag bei der Infinius-Gruppe in Dresden

Am ersten Tag im Betrugsprozess in Dresden um die Dresdner Infinus-Gruppe sprechen die Kläger von „bandenmäßigem Betrug“.

War es ein strafbares Schneeballsystem? Am ersten Tag des Strafprozesses gegen sechs Manager der Dresdner Infinus-Gruppe scheinen einige Besucher im Landgericht Dresden noch immer von der Seriosität der Geschäfte überzeugt.

Doch laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten etwa 22.000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen haben. Die Anklage bezieht sich nur auf einen Teil der Geschädigten. Tatsächlich vermutet die Staatsanwaltschaft, dass seit 2001 ins- gesamt rund 54.000 Anleger etwa 2,1 Milliarden Euro bei der Infinus Gruppe investierten.

Die Infinus-Gruppe war im November 2013 zusammengebrochen, als 400 Polizisten tausende Aktenordner beschlagnahmten und die sechs Manager des Finanzkonzerns festnahmen. Sie war seit ihrer Gründung im Jahr 2000 vor allem mit dem Ankauf und der kostengünstigen Fortführung von Lebensversicherungen groß geworden. Anlegern bot sie an, vorrangig über die Zeichnung von Orderschuldverschreibungen an dem Geschäftsmodell teilzuhaben. Solche Orderschuldverschreibungen sind namensgebundene, festverzinsliche Wertpapiere. Sie boten bis zu acht Prozent Zins. Das war viel in Zeiten der Niedrigzinsen.

Im Ermittlungsverfahren wegen Betrugs wurden Vermögensgegenstände des Beschuldigten Jörg Biel, persönlich haftender Gesellschafter der Future Business KGaA gesichert. In der Liste aus dem Bundesanzeiger fanden sich unter anderem einige Autos, etwa einen Bentley Continental GT (Wert: 129.500€), Porsche Cayenne Turbo (Wert: 63.650€) und drei Volvos; weiter Gold, Bargeld, Aktien, Armbanduhren und Motorboote.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft, die – anders als beim gerade in Frankfurt geführten Mammutprozess um die Unternehmensgruppe S&K – bereits verlesen wurde, klang es so als sei die Sache völlig klar: Es habe keine Aussicht auf ein tragfähiges Geschäftsmodell bestanden, besonders, nachdem die Rendite von Lebensversicherungen über Jahre immer schlechter wurde.

Mit Eigengeschäften und den damit verbundenen hohen Provisionen habe sie sich über Wasser gehalten. Dabei habe es sich um eine "bilanzielle Vermögensmehrung" gehandelt. Ohne frisches Anlegergeld hätte das Ganze nicht funktionieren können. Die Anklage spricht von einem „Schneeballsystem“ und „bandenmäßigem Betrug“.

Die Verteidigung allerdings argumentiert: „Eine Insolvenzreife der einzelnen Gesellschaften der Gruppe lag selbst zum Zeitpunkt der Durchsuchungen nicht vor.“ Die Behauptung, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte, sei falsch. Außerdem spricht sie von schwerwiegenden Verfahrensverstößen und hat die Besetzung des Gerichts gerügt. Das Verfahren wird aller Voraussicht nach am kommenden Montag fortgesetzt.

Die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geben der Dresdner Staatsanwaltschaft einen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten. Die Ermittlungen beginnen. Dem Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und vier weiteren Ex-Führungskräften werden gewerbsmäßiger Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Ein weiterer Angeklagter steht wegen Beihilfe vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts. Er war bereits drei Monate nach seiner Festnahme freigekommen. Die übrigen Beschuldigten sind schon seit November 2013 in Untersuchungshaft.

Bis zum Jahresende sind zunächst 13 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess dürfte aber bis weit ins nächste Jahr dauern. Anleger sollten Ihre Ansprüche sichern.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinius.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff

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