Im Jahr 2010 wurde ein Sanierungskonzept für den Schiffsfonds HCI 1100 TEU Schiffsfonds II umgesetzt. Nun sind dennoch die Gesellschaften aller drei Fondsschiffe insolvent. Das Amtsgericht Hamburg hat die vorläufigen Insolvenzverfahren am 3. November eröffnet (Az.: 67c IN 415/15, 67c IN 416/15, 67c IN 417/15).
Schon seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten
Schiffsfonds immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Da ist der als
Dachfonds konstruierte HCI 1100 TEU Schiffsfonds II keine Ausnahme. Daher wurde
im Jahr 2010 ein Sanierungskonzept aufgelegt. Die Anleger sorgten dabei für
eine Kapitalerhöhung und zahlten bereits erhaltene Ausschüttungen zurück.
Genutzt hat es am Ende offenbar nichts. Denn über die Gesellschaften der drei
Fondsschiffe MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden und MS Stadt Flensburg wurden
jetzt am Amtsgericht Hamburg die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Der
HCI 1100 TEU Schiffsfonds II steht ohne Schiffsgesellschaften da, in die er
investieren kann. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt empfiehlt
betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu
lassen. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „In der
Vergangenheit haben wir immer erlebt, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds
die Anlageberatung nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten
Beratung entsprochen hat. Denn dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über
die Risiken von Schiffsfonds, die häufig nicht stattgefunden hat“, so Dr.
Perabo-Schmidt.
So sind Schiffsfonds keineswegs die renditestarken und sicheren
Kapitalanlagen als die sie oft beworben wurden. Vielmehr sind sie umfangreichen
Risiken wie langen Laufzeiten, erschwerter Handelbarkeit der Anteile und auch
dem Risiko des Totalverlusts der Einlage ausgesetzt. Schon wegen des
Totalverlust-Risikos sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel nicht als
Altersvorsorge geeignet.
„Die Anleger hätten aber nicht nur über diese Risiken
aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die Rückvergütungen, die die
vermittelnde Bank erhält“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt. Nach der Rechtsprechung
des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das
Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI 1100 TEU Schiffsfonds II.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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