Donnerstag, November 12, 2015

HCI 1100 TEU Schiffsfonds II: Alle drei Fondsschiffe insolvent

Im Jahr 2010 wurde ein Sanierungskonzept für den Schiffsfonds HCI 1100 TEU Schiffsfonds II umgesetzt. Nun sind dennoch die Gesellschaften aller drei Fondsschiffe insolvent.  Das Amtsgericht Hamburg hat die vorläufigen Insolvenzverfahren am 3. November eröffnet (Az.: 67c IN 415/15, 67c IN 416/15, 67c IN 417/15).


Schon seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten Schiffsfonds immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Da ist der als Dachfonds konstruierte HCI 1100 TEU Schiffsfonds II keine Ausnahme. Daher wurde im Jahr 2010 ein Sanierungskonzept aufgelegt. Die Anleger sorgten dabei für eine Kapitalerhöhung und zahlten bereits erhaltene Ausschüttungen zurück. Genutzt hat es am Ende offenbar nichts. Denn über die Gesellschaften der drei Fondsschiffe MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden und MS Stadt Flensburg wurden jetzt am Amtsgericht Hamburg die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Der HCI 1100 TEU Schiffsfonds II steht ohne Schiffsgesellschaften da, in die er investieren kann. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt empfiehlt betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „In der Vergangenheit haben wir immer erlebt, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds die Anlageberatung nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. Denn dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken von Schiffsfonds, die häufig nicht stattgefunden hat“, so Dr. Perabo-Schmidt.

So sind Schiffsfonds keineswegs die renditestarken und sicheren Kapitalanlagen als die sie oft beworben wurden. Vielmehr sind sie umfangreichen Risiken wie langen Laufzeiten, erschwerter Handelbarkeit der Anteile und auch dem Risiko des Totalverlusts der Einlage ausgesetzt. Schon wegen des Totalverlust-Risikos sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel nicht als Altersvorsorge geeignet.

„Die Anleger hätten aber nicht nur über diese Risiken aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die Rückvergütungen, die die vermittelnde Bank erhält“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI 1100 TEU Schiffsfonds II.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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