Donnerstag, November 05, 2015

Fehler bei der Widerrufsbelehrung bei DKB, Deutscher Bank, Commerzbank

Wer einen Kredit, eine Lebensversicherung oder Baufinanzierung abschließt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht! Wird darüber bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen belehrt oder ist die Belehrung fehlerhaft, können die Versicherungs- bzw. Darlehensnehmer ihren Vertrag auch noch Jahre später widerrufen!


Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil zum Widerrufsrecht vom 03.09.2014 eindeutig klargestellt.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen sind mehrere Millionen Kreditverträge betroffen. Bis zu 80 Prozent der zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge sollen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.

Besonders bei Immobilienkrediten mit hoher Zinsbelastung, lassen sich durch die aktuell niedrigen Zinsen durch einen Widerruf mehrere tausend Euro sparen.

Fehler bei der Widerrufsbelehrung

Nach der Einführung des Widerrufrechts hat der Gesetzgeber den Banken in Form der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB Inf-VO) sog. Musterwiderrufsbelehrungen zur Verfügung gestellt, die in die Verbraucherdarlehensverträge eingefügt werden konnten. Dabei sind den Banken, Sparkassen und Volksbanken zahlreiche Fehler passiert, da viele Kreditinstitute den vorgegebenen Text nicht insgesamt übernommen, sondern selbständig verändert haben.

Aus diesem Grund sind viele dieser alten Verträge auch heute noch angreifbar. Findet sich in der Widerrufsbelehrung Ihres Kreditvertrages, Ihrer Lebensversicherung oder Ihres Immobiliendarlehens eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, heißt das für Sie, Sie können den Vertrag auch heute noch,  Jahre nach Abschluss, rückgängig machen.

Und der Widerruf lohnt sich für den Immobilienkreditkunden

Immobilienkreditnehmer, die 2002 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben, und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Immobilienkredit umschulden möchten, können von den aktuell niedrigen Zinssätzen profitieren, sofern sie Verbraucher sind und ihr seinerzeit abgeschlossener Vertrag eine angreifbare Widerrufsbelehrung enthält. Sie müssen ihr Darlehen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen mit der Folge, dass ein Vorfälligkeitsentgelt nicht erhoben werden kann, sondern vielmehr der Vertrag vollständig rückabgewickelt werden muss.

Immobilienvkrediterträge prüfen

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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