Wer einen Kredit, eine Lebensversicherung oder Baufinanzierung abschließt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht! Wird darüber bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen belehrt oder ist die Belehrung fehlerhaft, können die Versicherungs- bzw. Darlehensnehmer ihren Vertrag auch noch Jahre später widerrufen!
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil zum
Widerrufsrecht vom 03.09.2014 eindeutig klargestellt.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen sind mehrere
Millionen Kreditverträge betroffen. Bis zu 80 Prozent der zwischen September
2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge sollen fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen enthalten.
Besonders bei Immobilienkrediten mit hoher Zinsbelastung,
lassen sich durch die aktuell niedrigen Zinsen durch einen Widerruf mehrere
tausend Euro sparen.
Fehler bei der Widerrufsbelehrung
Nach der Einführung des Widerrufrechts hat der Gesetzgeber
den Banken in Form der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB Inf-VO) sog.
Musterwiderrufsbelehrungen zur Verfügung gestellt, die in die
Verbraucherdarlehensverträge eingefügt werden konnten. Dabei sind den Banken,
Sparkassen und Volksbanken zahlreiche Fehler passiert, da viele Kreditinstitute
den vorgegebenen Text nicht insgesamt übernommen, sondern selbständig verändert
haben.
Aus diesem Grund sind viele dieser alten Verträge auch heute
noch angreifbar. Findet sich in der Widerrufsbelehrung Ihres Kreditvertrages, Ihrer
Lebensversicherung oder Ihres Immobiliendarlehens eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung, heißt das für Sie, Sie können den Vertrag auch heute
noch, Jahre nach Abschluss, rückgängig
machen.
Und der Widerruf lohnt sich für den Immobilienkreditkunden
Immobilienkreditnehmer, die 2002 und später einen
Immobilienkredit abgeschlossen haben, und angesichts der niedrigen Zinsen gern
in einen günstigeren Immobilienkredit umschulden möchten, können von den
aktuell niedrigen Zinssätzen profitieren, sofern sie Verbraucher sind und ihr
seinerzeit abgeschlossener Vertrag eine angreifbare Widerrufsbelehrung enthält.
Sie müssen ihr Darlehen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag
einfach widerrufen mit der Folge, dass ein Vorfälligkeitsentgelt nicht erhoben
werden kann, sondern vielmehr der Vertrag vollständig rückabgewickelt werden
muss.
Immobilienvkrediterträge prüfen
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen"
Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen