Mittwoch, November 04, 2015

Faktum Finance GmbH im Insolvenzverfahren - Anlegern drohen Verluste

Über das Vermögen der Faktum Finance GmbH wurde am 1. Oktober 2015 am Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 320/15). Anlegern drohen im Insolvenzverfahren finanzielle Verluste.


Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Faktum Finance GmbH setzen sich die schlechten Nachrichten fort, die im Frühling ihren Anfang nahmen. Die Gesellschaft, die das Geld der Anleger offenbar in Immobilienprojekte investierte, hatte zumindest für einige Anlagen nicht die nötige Erlaubnis. Zu dieser Auffassung kam die Finanzaufsicht BaFin. "Als Folge hätten die geschlossenen Verträge rückabgewickelt werden müssen. Die Anleger hätten Anspruch auf die Rückzahlung der Gelder gehabt", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Es folgte allerdings der Insolvenzantrag der Faktum Finance GmbH. Ein Insolvenzplanverfahren sollte offenbar die Rückzahlung der Gelder ermöglichen. Inzwischen wurde allerdings das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Wie viel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden, hängt in erster Linie von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. "Erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse aber nicht aus, um die bestehenden Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Den Anlegern drohen wahrscheinlich Verluste", befürchtet Rechtsanwältin Gaber.

Die Gläubiger haben noch bis zum 17. November Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der nächste wichtige Termin ist dann die Gläubigerversammlung am 18. Dezember. "Parallel zum Insolvenzverfahren können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen richten als auch gegen die Vermittler. Sollten diese die Anleger fehlerhaft beraten haben, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Gaber.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Faktum Finance GmbH.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Garber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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