Über das Vermögen der Faktum Finance GmbH wurde am 1. Oktober 2015 am Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 320/15). Anlegern drohen im Insolvenzverfahren finanzielle Verluste.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Faktum
Finance GmbH setzen sich die schlechten Nachrichten fort, die im Frühling ihren
Anfang nahmen. Die Gesellschaft, die das Geld der Anleger offenbar in
Immobilienprojekte investierte, hatte zumindest für einige Anlagen nicht die
nötige Erlaubnis. Zu dieser Auffassung kam die Finanzaufsicht BaFin. "Als
Folge hätten die geschlossenen Verträge rückabgewickelt werden müssen. Die
Anleger hätten Anspruch auf die Rückzahlung der Gelder gehabt", sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Es folgte allerdings der Insolvenzantrag der Faktum Finance
GmbH. Ein Insolvenzplanverfahren sollte offenbar die Rückzahlung der Gelder
ermöglichen. Inzwischen wurde allerdings das reguläre Insolvenzverfahren
eröffnet. Wie viel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden, hängt in
erster Linie von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab.
"Erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse aber nicht aus, um die
bestehenden Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Den Anlegern
drohen wahrscheinlich Verluste", befürchtet Rechtsanwältin Gaber.
Die Gläubiger haben noch bis zum 17. November Zeit, ihre
Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der nächste wichtige Termin ist
dann die Gläubigerversammlung am 18. Dezember. "Parallel zum
Insolvenzverfahren können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz
prüfen lassen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen
richten als auch gegen die Vermittler. Sollten diese die Anleger fehlerhaft
beraten haben, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben",
erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Gaber.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Faktum Finance GmbH.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Garber
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Garber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.11. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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