Donnerstag, November 05, 2015

Endlich - Jetzt noch mehr Geld nach Widerruf des Immobiliendarlehens!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 22.09.2015, Az.: XI ZR 116/15) die Kreditinstitute nach einem Widerruf des Immobiliendarlehens dazu verpflichtet, nicht nur das herauszugeben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet haben (Nutzungsersatz), sie müssen auch die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinsen. Davor waren es nur 2,5 % über dem Basiszinssatz.


Diese wundervolle gerichtliche Entscheidung bedeutet für die Darlehensnehmer von Immobilienkrediten eine höhere Rückzahlungssumme! Bislang wurden von den Gerichten dem Darlehensnehmer oft nur 2,5 Prozentpunkte zugebilligt.

Nach einem erfolgreichen Widerruf stehen dem Kreditinstitut die offene Kreditsumme sowie Zinsen auf die jeweilige Restschuld zu.

Der Darlehensnehmer hat Anspruch auf:

a. Die Erstattung aller Ratenzahlungen.
b. Einen Nutzungsersatz auf die Zins- und Tilgungsleistungen.

Der Nutzungsersatz beträgt fünf Punkte über dem Basiszinssatz und ist vom Kreditinstitut zu zahlen! Dies kann es nur umgehen, wenn es genau belegen kann, dass es in geringerer Höhe von den Zins- und Tilgungsleistungen profitiert hat.

Viele Kreditinstitute dürften in der aktuellen Niedrigzinssituation mit den Kreditraten zwar weniger Geld erwirtschaftet haben als den 5%-Nutzungsersatz zu erbringen. Dies ist für die Kreditinstitute nicht optimal - Doch zum einen lassen sich Banken,  Sparkassen und Volksbanken wie die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DSL-Bank, die DKB sowie die Berliner Sparkasse, die Berliner Bank, die Berliner Volksbank, die Mittelbrandenburgische Sparkasse und die Sparda-Banken nur ungern in die „Karten gucken“ ! Weiter dürfte ihr Rechenaufwand zu groß sein, um hieb- und stichfest einen geringeren Gewinn nachzuweisen. So geht diese Runde an den Kreditkunden.

Je länger die Laufzeit des Immobilienkredits desto höher der Vorteil durch die hohen Zinsen! Diese neue höchstrichterlich vorgegebene Berechnung des Nutzungsersatzes wird  vielen Darlehensnehmern bei der Rückabwicklung deutlich mehr Geld bringen.

Wird ein Kredit nach sehr langer Laufzeit erfolgreich widerrufen, kommen deutlich höhere Erstattungen heraus!

Das Angebot der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens an Immobilienkreditkunden: Kostenfreie Ersteinschätzung der Widerrufsbelehrung. Die Rechtsanwälte prüfen Ihre Widerrufsbelehrung auf Fehler und sagen Ihnen, ob auch Sie Ihren Immobilienkredit oder Baukredit heute noch widerrufen können. Sie können dann  zinsgünstig umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Besonders interessant ist es auch die hohen schon gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern können. Das rechnet sich dann richtig!

Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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