Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 22.09.2015, Az.: XI ZR 116/15) die Kreditinstitute nach einem Widerruf des Immobiliendarlehens dazu verpflichtet, nicht nur das herauszugeben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet haben (Nutzungsersatz), sie müssen auch die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinsen. Davor waren es nur 2,5 % über dem Basiszinssatz.
Diese wundervolle gerichtliche Entscheidung bedeutet für die
Darlehensnehmer von Immobilienkrediten eine höhere Rückzahlungssumme! Bislang
wurden von den Gerichten dem Darlehensnehmer oft nur 2,5 Prozentpunkte
zugebilligt.
Nach einem erfolgreichen Widerruf stehen dem Kreditinstitut
die offene Kreditsumme sowie Zinsen auf die jeweilige Restschuld zu.
Der Darlehensnehmer hat Anspruch auf:
a. Die Erstattung aller Ratenzahlungen.
b. Einen Nutzungsersatz auf die Zins- und
Tilgungsleistungen.
Der Nutzungsersatz beträgt fünf Punkte über dem
Basiszinssatz und ist vom Kreditinstitut zu zahlen! Dies kann es nur umgehen,
wenn es genau belegen kann, dass es in geringerer Höhe von den Zins- und
Tilgungsleistungen profitiert hat.
Viele Kreditinstitute dürften in der aktuellen
Niedrigzinssituation mit den Kreditraten zwar weniger Geld erwirtschaftet haben
als den 5%-Nutzungsersatz zu erbringen. Dies ist für die Kreditinstitute nicht optimal
- Doch zum einen lassen sich Banken,
Sparkassen und Volksbanken wie die Deutsche Bank, die Commerzbank, die
DSL-Bank, die DKB sowie die Berliner Sparkasse, die Berliner Bank, die Berliner
Volksbank, die Mittelbrandenburgische Sparkasse und die Sparda-Banken nur
ungern in die „Karten gucken“ ! Weiter dürfte ihr Rechenaufwand zu groß sein,
um hieb- und stichfest einen geringeren Gewinn nachzuweisen. So geht diese
Runde an den Kreditkunden.
Je länger die Laufzeit des Immobilienkredits desto höher der
Vorteil durch die hohen Zinsen! Diese neue höchstrichterlich vorgegebene
Berechnung des Nutzungsersatzes wird vielen Darlehensnehmern bei der Rückabwicklung
deutlich mehr Geld bringen.
Wird ein Kredit nach sehr langer Laufzeit erfolgreich
widerrufen, kommen deutlich höhere Erstattungen heraus!
Das Angebot der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens an
Immobilienkreditkunden: Kostenfreie Ersteinschätzung der Widerrufsbelehrung.
Die Rechtsanwälte prüfen Ihre Widerrufsbelehrung auf Fehler und sagen Ihnen, ob
auch Sie Ihren Immobilienkredit oder Baukredit heute noch widerrufen können.
Sie können dann zinsgünstig umzuschulden
ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Besonders interessant
ist es auch die hohen schon gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen
zurückfordern können. Das rechnet sich dann richtig!
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Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen
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e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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