Wer seinen als Verbraucher mit der Commerzbank AG geschlossenen Immobilien-Kreditvertrag ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigung widerruft, kann mittels einer Anschlussfinanzierung zu den aktuell günstigen Konditionen mehrere Tausend Euro einsparen.
Voraussetzung dafür: Sie wurden bei Abschluss Ihres
Kreditvertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Die
Commerzbank AG hat vielfach Widerrufsbelehrungen verwendet, welche Verbraucher
benachteiligen könnten.
Die Zwei-Stufen-Prüfung: Ist eine Widerrufsbelehrung
fehlerhaft? Kommt ein Widerruf in Betracht?
1. Stufe:
Übereinstimmung mit gesetzlicher Musterbelehrung
Zunächst muss geprüft werden, ob die verwendete
Widerrufsbelehrung dem gesetzlichen Mustertext entspricht. Da bei sind seit 2002
vier Texte als Mustertexte veröffentlicht worden. Ist dies der Fall, so wird
die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung fingiert, selbst wenn das gesetzliche
Muster Fehler enthält.
Die Widerrufsfrist wurde dann ordnungsgemäß in Gang gesetzt.
Um diese Gesetzlichkeitsfiktion herbeizuführen ist jedoch
erforderlich, dass die Musterbelehrung in inhaltlicher und gestalterischer
Hinsicht vollständig übernommen wird. Schon kleinste Änderungen lassen die
Wirksamkeitsvermutung entfallen. Nach BGH Urteil vom 18.03.2014 ( Az. II ZR
109/13 m. w. N.) sind diesbezüglich nicht nur inhaltliche Änderungen relevant,
sondern auch solche, die die äußere Gestaltung des Belehrungstextes betreffen.
1.1. Einzelfallbezogene Überprüfung der Wirksamkeit
Wurde der Mustertext mit Änderungen versehen, dann muss die
Wirksamkeit der verwendeten Widerrufsbelehrung gesondert geprüft werden. Liegen
in dieser Hinsicht Mängel vor, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die
Widerrufsfrist wurde nicht in Gang gesetzt. Ein Kreditvertrag kann dann auch
noch viele Jahre nach Abschluss des Vertrages widerrufen werden.
2. Ist diese Widerrufsbelehrung der Commerzbank AG und ein
Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich?
Bei Widerrufsbelehrungen der Commerzbank AG fällt in Auge,
dass diese häufig „personalisiert“ abgedruckt wurden.
"Widerrufsrecht“
Ich/Wir kann/können meine/unsere Vertragserklärung(en)
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs
des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der Commerzbank AG Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf
ist zu richten an: …"
„Widerrufsfolgen“
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Kann ich/Können wir die empfangenen Leistungen ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss
ich/müssen wir der ING-DiBa AG insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu
führen, dass ich/wir die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss/müssen. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen muss ich/müssen wir innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung meiner/unserer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Prüfung der Widerrufsbelehrung der Commerzbank:
Im Vergleich mit der gesetzlichen Musterbelehrung fällt auf,
dass die Commerzbank AG den Belehrungstext „personalisiert“ hat, d.h. im
Vergleich zum Mustertext, welcher durchweg die Höflichkeitsform „Sie“
verwendet, wurde vorliegend auf die 1. Person (Ich/Wir) zurückgegriffen.
Dies stellt eine Abweichung von der Musterbelehrung dar, so
dass eine Berufung auf die Gesetzlichkeitsfiktion nicht in Betracht kommt.
Entscheidend ist somit die gesonderte Prüfung, ob die
Widerrufsbelehrung der Commerzbank AG sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen
erfüllt.
Hier fällt das Wort „frühestens“ für den Beginn der
Widerrufsfrist ins Auge.
Der Verbraucher weiß lediglich, vor welchem Ereignis die
Frist nicht zu laufen beginnt, allerdings bleibt er im Unklaren darüber,
welches konkrete Ereignis die Frist definitiv auslöst.
Dies stellt eine Benachteiligung des Verbrauchers dar und
führt zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung, so dass die Widerrufsfrist
nicht ordnungsgemäß in Gang gesetzt wurde und der Darlehensnehmer auch noch
Jahre nach Abschluss des Vertrages ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen
kann.
Fazit: Einzelne Überprüfung jeder Widerrufsbelehrung der
Commerzbank AG erforderlich
Eine allgemeine Einordnung von Widerrufsbelehrungen der
Commerzbank AG als fehlerhaft ist nicht möglich. Vielmehr muss jeder einzelne
Text mit der zum Abschlusszeitpunkt gültigen Musterbelehrung für sich auf
Widerrufsmöglichkeit betrachtet und geprüft werden.
Gerne überprüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch die
in Ihrem Darlehensvertrag verwandte Widerrufsbelehrung. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von
Darlehen und bei der Überprüfung von Widerrufsbelehrungen. Für die Mitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung
ist die Erstberatung ob eine Widerrufsbelehrung
fehlerhaft ist kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum
Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung
beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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