Mittwoch, August 19, 2015

Strafverfahren gegen S&K Beteiligte beginnt in Kürze

Nachdem der BSZ im Frühjahr 2013 mehrfach über den Anlegerskandal bei der S&K Immobiliengruppe aus Frankfurt am Main berichtet hatte, kommt nun Bewegung in das Strafverfahren. Nachdem die Ermittlungen nunmehr fast zwei Jahre angedauert haben, wird nach Mitteilungen des Handelsblatts vom 17.08.2015 Ende September das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe beginnen.


Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten. Die Anklage wurde zumindest teilweise zugelassen. Auf dem "Prüfstand" stehen offensichtlich die Anlagegeschäfte rund um den An- und Verkauf von Lebensversicherungsverträgen für ca. 1.300 geschädigte Anleger. Auch die Immobiliengeschäfte sollen gemäß der Anklageschrift nur dazu gedient haben, Gelder abzuschöpfen und die Anleger sollen über die Werthaltigkeit der Fondsbeteiligung bzw. der dahinter stehenden Immobiliengeschäfte bewusst und offensichtlich auch arglistig getäuscht worden sein.

Das Gesamtvolumen der S&K Immobiliengruppe betrug ca. EUR 240.000,00, wobei jetzt schon feststeht, dass offensichtlich von den bereits sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von EUR 55.000,00 nur ca. EUR 20.000,00 an Anleger ausgezahlt wurden, dessen Anlage bereits abgelaufen war bzw. die die Verträge fristgerecht gekündigt hatten. Betroffen waren insgesamt 11.000 Anleger.

Bei den von der S&K Gruppe aufgelegten Fonds handelte es sich neben dem Ankaufsmodell bezüglich der Lebensversicherungen um die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, die Deutsche Sachwerte GmbH & Co. KG, als auch die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, die MIDAS Mittelstandsfonds, SHB Fonds, DCM Fonds und weitere Gesellschaften.

Für die geschädigten Anleger bleibt nun abzuwarten, ob sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf ein "Schneeballsystem" und einen Kapitalanlagebetrug bestätigen. Bereits in der Vergangenheit haben einige Kanzleien Urteile gegen die S&K Verantwortlichen erstritten, so z. B. aufgrund des unzulässigen Lebensversicherungsmodells. Auch bezüglich anderer Fonds wurden offensichtlich bereits positive Urteile auf deliktischer Basis erstritten.

Auffällig in einigen Pressemitteilungen war jedoch, dass einige Anwaltskanzleien im Rahmen ihrer Mitteilung geäußert haben, dass die Bündelung von Interessen in sogenannten Interessengemeinschaften für geschädigte S&K Anleger offensichtlich nur zur Gewinnung von Mandaten erfolgte. Der BSZ e.V. sieht diese Aussage sehr kritisch, da die Vertrauensanwälte des BSZ auf dem Gebiet des Bankenkapitalmarktrechts jahrelang Erfahrung haben und spezialisiert sind, sodass in keinem Fall davon gesprochen werden kann, dass eine Interessenbündelung mehrerer geschädigter Anleger nicht zielführend sei, als auch die Ansprüche nicht individuell durchgesetzt werden würden. Selbstverständlich wird von den Vertrauensanwälten des BSZ aufs Äußerste darauf geachtet, die Ansprüche individuell durchzusetzen.

Betroffene S&K Anleger sollten, auch wenn sie sich bisher weder an einen Rechtsanwalt gewandt haben, noch an einer Interessengemeinschaft prüfen lassen, ob nicht doch individuelle Ansprüche gegeben sind.  Aus diesem Grunde hatte der BSZ e.V. bereits in 2013 die Interessengemeinschaft "S&K Immobiliengruppe" gegründet.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen  zu  erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaften  wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Der BSZ e.V.  arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in dem Bereich Bank- und Kapitalmarkrecht nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Das ist sehr wichtig, da die Mandanten im Falle eines eventuellen Unterliegens doch tief in die eigene  Tasche greifen müssten. Der durch falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar der letzte Stoß zum Sturz in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                   
 
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 18. August 2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch das Strafverfahren, können die Sach- und Rechtslage verändern.
aw


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