Nachdem der BSZ im Frühjahr 2013 mehrfach über den Anlegerskandal bei der S&K Immobiliengruppe aus Frankfurt am Main berichtet hatte, kommt nun Bewegung in das Strafverfahren. Nachdem die Ermittlungen nunmehr fast zwei Jahre angedauert haben, wird nach Mitteilungen des Handelsblatts vom 17.08.2015 Ende September das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe beginnen.
Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten. Die Anklage wurde
zumindest teilweise zugelassen. Auf dem "Prüfstand" stehen
offensichtlich die Anlagegeschäfte rund um den An- und Verkauf von
Lebensversicherungsverträgen für ca. 1.300 geschädigte Anleger. Auch die
Immobiliengeschäfte sollen gemäß der Anklageschrift nur dazu gedient haben,
Gelder abzuschöpfen und die Anleger sollen über die Werthaltigkeit der
Fondsbeteiligung bzw. der dahinter stehenden Immobiliengeschäfte bewusst und
offensichtlich auch arglistig getäuscht worden sein.
Das Gesamtvolumen der S&K Immobiliengruppe betrug ca.
EUR 240.000,00, wobei jetzt schon feststeht, dass offensichtlich von den
bereits sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von EUR 55.000,00 nur ca. EUR
20.000,00 an Anleger ausgezahlt wurden, dessen Anlage bereits abgelaufen war
bzw. die die Verträge fristgerecht gekündigt hatten. Betroffen waren insgesamt
11.000 Anleger.
Bei den von der S&K Gruppe aufgelegten Fonds handelte es
sich neben dem Ankaufsmodell bezüglich der Lebensversicherungen um die S&K
Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, die Deutsche
Sachwerte GmbH & Co. KG, als auch die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH
& Co. KG, die MIDAS Mittelstandsfonds, SHB Fonds, DCM Fonds und weitere
Gesellschaften.
Für die geschädigten Anleger bleibt nun abzuwarten, ob sich
die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf ein
"Schneeballsystem" und einen Kapitalanlagebetrug bestätigen. Bereits
in der Vergangenheit haben einige Kanzleien Urteile gegen die S&K
Verantwortlichen erstritten, so z. B. aufgrund des unzulässigen Lebensversicherungsmodells.
Auch bezüglich anderer Fonds wurden offensichtlich bereits positive Urteile auf
deliktischer Basis erstritten.
Auffällig in einigen Pressemitteilungen war jedoch, dass
einige Anwaltskanzleien im Rahmen ihrer Mitteilung geäußert haben, dass die
Bündelung von Interessen in sogenannten Interessengemeinschaften für
geschädigte S&K Anleger offensichtlich nur zur Gewinnung von Mandaten
erfolgte. Der BSZ e.V. sieht diese Aussage sehr kritisch, da die
Vertrauensanwälte des BSZ auf dem Gebiet des Bankenkapitalmarktrechts jahrelang
Erfahrung haben und spezialisiert sind, sodass in keinem Fall davon gesprochen
werden kann, dass eine Interessenbündelung mehrerer geschädigter Anleger nicht
zielführend sei, als auch die Ansprüche nicht individuell durchgesetzt werden
würden. Selbstverständlich wird von den Vertrauensanwälten des BSZ aufs
Äußerste darauf geachtet, die Ansprüche individuell durchzusetzen.
Betroffene S&K Anleger sollten, auch wenn sie sich
bisher weder an einen Rechtsanwalt gewandt haben, noch an einer
Interessengemeinschaft prüfen lassen, ob nicht doch individuelle Ansprüche
gegeben sind. Aus diesem Grunde hatte
der BSZ e.V. bereits in 2013 die Interessengemeinschaft "S&K
Immobiliengruppe" gegründet.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der
Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen
Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer
Vielzahl von Geschädigten.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer
Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche
nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür
Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl
von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler
verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende
Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu
erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen
Anwalt“ auszusuchen.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ
e.V. Interessengemeinschaften wesentlich
gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in dem
Bereich Bank- und Kapitalmarkrecht nach Meinung von Marktbeobachtern zu den
Besten in Deutschland gehören. Die
Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des
Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl
von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von
Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Das ist sehr wichtig, da
die Mandanten im Falle eines eventuellen Unterliegens doch tief in die eigene Tasche greifen müssten. Der durch falsche
Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein.
Manchmal ist es sogar der letzte Stoß zum Sturz in den absoluten Ruin des
Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das
Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K
Gruppe beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 18. August
2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch das
Strafverfahren, können die Sach- und Rechtslage verändern.
aw
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