Mittwoch, August 19, 2015

SHB Altersvorsorgefonds. Es gibt eigentlich keinen Grund mehr für Anleger, ihr Geld nicht zurückzuholen.

Findet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick. Der viele Betroffene vertritt. Mittlerweile hat das Münchener Oberlandesgericht die Schlüssigkeit des Anlagekonzepts kassiert. Das ist, sagt Rechtsanwalt Frick, vereinfacht gesagt nichts für die Altersvorsorge. Und allen, denen das als Altersvorsorgeprodukt verkauft wurde, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Beitrag der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Oliver Frick und Matthias Gröpper.

Das gab es noch nicht. Die SHB Innovative Fondskonzepte AG platzierte bei ein paar tausend gutgläubigen Anlegern einen Fonds, den sie Altersvorsorgefonds nannten. Und, omen es nomen, als Altersvorsorgeprodukt verkauften.

Der Name prangte auch dem Deckblatt des Verkaufsprospekts und im Verkaufsprospekt wurde behauptet, dass sich das Investment als Baustein für die Altersvorsorge eignet. "Augenwischerei", meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick: "Bei dem Investment zahlen die Betroffenen in einen geschlossenen Fonds Gelder ein. Und der Fonds hatte kein klares Konzept; ein wesentlicher Teil der Anlegergelder sollte in einen Blind-Pool gehen. Das sah so aus, als wenn die Fondsgeschäftsführung erstmal Gelder einsammelt und sich dann überlegt, wie diese Gelder reinvestiert werden. Das birgt enorme Risiken."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Gröpper Köpke halten dieses Investments für spekulativ. Anleger können alles verlieren. "Das ist", stellt Rechtsanwalt Gröpper klar, "nichts für die Altersvorsorge. Denn im Alter muss man sich drauf verlassen, dass das eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird und am Ende vollständig zurückgezahlt wird. Aber dass ist zweifelhaft. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Und mit unternehmerischen Beteiligungen kann man im Zweifel alles verlieren."

Dies vorausgeschickt hat das Münchener Oberlandesgericht in einem beachtenswerten Präzedenzurteil klargestellt, dass alle Anleger, denen dieses Investment als Altersvorsorgeprodukt verkauft wurde, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und, nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke, auch gegen die Vermittler geltend machen können. Und natürlich haben die Gröpper Köpke Rechtsanwälte dieses Urteil für einen von Ihnen vertretenen Anleger erstritten. Die betreffende Vermittlerin, in dem Fall die Oberhachinger AFD GmbH, hat zwar eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, aber das sehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gelassen: "Die geht, meine ich, nicht durch.", sagt Rechtsanwalt Oliver Frick.

"Das ist", schätzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels für viele SHB Altersvorsorgefonds Betroffene. Die können viel tun." Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke vertritt die mit Abstand größte Interessengemeinschaft betroffener SHB Anleger und hat den Sachverhalt gründlich recherchiert und mehrere für betroffene Anleger ganz wichtige Entscheidungen gerichtlich erstritten.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  SHB Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       
 
Direkter Link zum Kontaktformular:    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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