Findet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick. Der
viele Betroffene vertritt. Mittlerweile hat das Münchener Oberlandesgericht die
Schlüssigkeit des Anlagekonzepts kassiert. Das ist, sagt Rechtsanwalt Frick,
vereinfacht gesagt nichts für die Altersvorsorge. Und allen, denen das als
Altersvorsorgeprodukt verkauft wurde, können Schadensersatzansprüche geltend
machen. Ein Beitrag der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Oliver Frick und Matthias Gröpper.
Das gab es noch nicht. Die SHB Innovative Fondskonzepte AG
platzierte bei ein paar tausend gutgläubigen Anlegern einen Fonds, den sie
Altersvorsorgefonds nannten. Und, omen es nomen, als Altersvorsorgeprodukt
verkauften.
Der Name prangte auch dem Deckblatt des Verkaufsprospekts
und im Verkaufsprospekt wurde behauptet, dass sich das Investment als Baustein
für die Altersvorsorge eignet. "Augenwischerei", meint der auf das
Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver
Frick: "Bei dem Investment zahlen die Betroffenen in einen geschlossenen
Fonds Gelder ein. Und der Fonds hatte kein klares Konzept; ein wesentlicher
Teil der Anlegergelder sollte in einen Blind-Pool gehen. Das sah so aus, als
wenn die Fondsgeschäftsführung erstmal Gelder einsammelt und sich dann
überlegt, wie diese Gelder reinvestiert werden. Das birgt enorme Risiken."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Gröpper Köpke
halten dieses Investments für spekulativ. Anleger können alles verlieren.
"Das ist", stellt Rechtsanwalt Gröpper klar, "nichts für die
Altersvorsorge. Denn im Alter muss man sich drauf verlassen, dass das
eingesetzte Kapital angemessen verzinst wird und am Ende vollständig
zurückgezahlt wird. Aber dass ist zweifelhaft. Geschlossene Fonds sind
unternehmerische Beteiligungen. Und mit unternehmerischen Beteiligungen kann
man im Zweifel alles verlieren."
Dies vorausgeschickt hat das Münchener Oberlandesgericht in
einem beachtenswerten Präzedenzurteil klargestellt, dass alle Anleger, denen
dieses Investment als Altersvorsorgeprodukt verkauft wurde,
Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und, nach der Einschätzung der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke, auch gegen die Vermittler geltend
machen können. Und natürlich haben die Gröpper Köpke Rechtsanwälte dieses
Urteil für einen von Ihnen vertretenen Anleger erstritten. Die betreffende
Vermittlerin, in dem Fall die Oberhachinger AFD GmbH, hat zwar eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, aber das sehen
die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gelassen: "Die geht, meine ich, nicht
durch.", sagt Rechtsanwalt Oliver Frick.
"Das ist", schätzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper, "das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels für viele SHB
Altersvorsorgefonds Betroffene. Die können viel tun." Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke vertritt die mit Abstand größte
Interessengemeinschaft betroffener SHB Anleger und hat den Sachverhalt
gründlich recherchiert und mehrere für betroffene Anleger ganz wichtige
Entscheidungen gerichtlich erstritten.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB
Fonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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