Berichte von Verzögerungen bei der Rückzahlung von Nachrangdarlehen an Anleger beunruhigen.
Mit Nachrangdarlehen sammelt die ESP European SunPower
Verwaltungs-GmbH aus Bad Neustadt an der Saale Geld von Kleinanlegern ein, um
in die Entwicklung von Photovoltaikprojekten zu investieren.
Die ESP beabsichtigt nicht, die Anlagen selbst zu betreiben.
Die Tätigkeit von ihr gegründeter Tochtergesellschaften besteht in der
Sicherung eines Grundstücks, der Beschaffung einer Baugenehmigung für eine
Photovoltaikanlage sowie einer Einspeisegenehmigung für den künftig
produzierten Strom. Diese bloßen Rechte sollen dann an einen Endinvestor
verkauft werden, der erst seinerseits den eigentlichen Solarpark errichten und
betreiben soll. Daneben wirbt die ESP auch damit, dass eine ihrer
Tochtergesellschaften künftig in Rumänien selbst eine derartige Anlage
betreiben will.
Die Anleger werden mit Aussagen gelockt, dass sie mit
geringem Kapitalaufwand in einem überschaubaren Zeitraum bei hoher Sicherheit
eine hohe Rendite erzielen können. ES wird teilweise Zinsen mit Zinsen von bis
zu 1 % p. M. geworben wird. Nebenbei würde man in eine Kapitalanlage mit
ethischem Anspruch investieren. Bei derartigen Werbeaussagen rät BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch zur Vorsicht. Allgemein gilt: je höher die
Zinsen, umso höher sind auch die mit einer Anlage verbundenen Risiken.
Dass es sich keineswegs um eine wirklich sichere Anlage
handelt, wird aus dem Umstand deutlich, dass nunmehr von nicht termingerecht
zurückgezahlten Darlehen berichtet wird. Wie ernst sind die Schwierigkeiten der
ESP?
Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen
eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen
aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den
letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten
würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage,
bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.
Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage
bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können
Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des
Darlehensvertrages gerichtet sind.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ESP European SunPower beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbbomb
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