Mittwoch, August 19, 2015

Schiffsfonds von König & Cie. "MS Cape Ray" aus 2008

Der Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray hat 2008 in den Bulk Carrier der Capesize-Klasse MS „Cape Ray“ investiert.


Für die vielen Schiffsfonds-Anleger des Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray sieht es schlecht aus. Sie fürchten um ihre Einlage, da die Charterraten weit unter den prospektierten Zahlen liegen. Charterraten werden nicht erreicht

Bei der MS Cape Ray wurde im Prospekt über eine Laufzeit von 16 Jahren mit einer immer gleich bleibenden hohen Charterrate von über 42.000 USD / Tag kalkuliert sowie mit einem gleich bleibenden Wechselkurs von 1,44 USD / EUR.

Hierbei sollten die Anleger anfänglich 8 % Ausschüttungen, steigend auf 20 % im Jahre 2024 erhalten.

Da sich der Schiffsmarkt bereits vor Fondsauflage in der Krise befand, wie auch die FAZ berichtete, liegen die Charterraten jedoch weit unter den prospektierten Zahlen. Dieser Umstand hätte in den Unterlagen erwähnt werden müssen. Dazu gibt es auch einige Urteile, die dies den Emissionshäusern auferlegt haben.

Insbesondere die Charterraten bei Schüttgutfrachtern wie der MS Cape Ray sind enorm eingebrochen. So war das Schiff von König & Cie bis 2011 zu 36.500 USD / Tag verchartert, seitdem konnte nur noch eine Tagescharterrate von 15.689 USD erzielt werden. Das macht einen deutlichen Verlust aus.

Die Schiffsffonds-Anleger erhielten bis 2011 weniger als die Hälfte der prospektierten Auszahlungen, seit 2011 wird gar kein Geld mehr ausgeschüttet. Dies ist natürlich nicht das, was die Anleger erwarten durften.

Der Zweitmarktwert für Schiffsfonds beträgt aufgrund der aktuellen Situation bei Schiffsfonds nur noch 9 % des Wertes der Anlage.

Wirtschaftliche Risiken können zum Totalverlust führen

Die Anleger des "MS Cape Ray" müssen um ihre Einlagen fürchten, da aufgrund der niedrigen Charterrate Einnahmen fehlen und eine Schiffsinsolvenz nicht ausgeschlossen werden kann. Nach Einschätzungen von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht waren die Charterraten bereits bei Prospekterstellung offensichtlich zu hoch angesetzt und ein Scheitern der Beteiligung somit absehbar.“

Über Risiken muss im Beratungsgespräch aufgeklärt werden

Die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb des Schiffsfonds "MS Cape Ray" wurden weitgehend verschwiegen. So bestand das Risiko für den Schiffsfonds, dass der Wechselkurs stärker als angenommen schwanken würde. Die Wechselkursschwankungen haben Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen. Weitere Risiken ergeben sich aus der Höhe der Weichkosten sowie des eingesetzten Fremdkapitals. Zudem birgt bereits der Erwerb einer gesellschaftlichen Beteiligung aufklärungsbedürftige Risiken einschließlich jenem des Totalverlusts in sich.

MS Cape Ray – Verjährung droht

Innerhalb der 10-jährigen Verjährungsfrist (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beratung) läuft die sogenannte kenntnisabhängige Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert. Danach verjähren Ansprüche aus Falschberatung in drei Jahren, nach- dem der Kunde von den Umständen der Falschberatung Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Hier spielt das Jahres- ende 31.12.2015 eine besondere Rolle.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen – gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds - und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds König & Cie. "MS Cape Ray" beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    
 
Direkter Link zum Kontaktformular:    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
tify'> 


Keine Kommentare: