Mittwoch, August 19, 2015

Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda: Wirtschaftliche Situation angespannt – Möglichkeiten der Anleger

Die wirtschaftliche Situation des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda ist nach wie vor angespannt. Zwar konnte ein neuer Chartervertrag geschlossen werden, die Charterrate liegt allerdings deutlich unter der alten. Auch die anhaltende Verletzung der „Loan-to-Value-Klausel“ (Beleihungsklausel) belastet die Fondsgesellschaft.


Wie auf der Gesellschafter- und Treugeberversammlung des Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda mitgeteilt wurde, fährt das Schiff seit Anfang Januar für eine Tagescharterrate von 10.000 USD. Die Erstcharterrate betrug noch 29.150 USD / Tag. Der neue Chartervertrag hat eine Laufzeit von mindestens sieben bis höchstens zehn Monaten. „Die gesunkene Charterrate zeigt, dass die Situation in der Containerschifffahrt nach wie vor sehr schwierig ist. Ob sich aktuelle leichte Erholungstendenzen als nachhaltig erweisen, ist nach wie vor fraglich“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Erschwerend kommt hinzu, dass neue größere Schiffe auf den Markt drängen und für ein entsprechendes Überangebot sorgen. Diese Überkapazitäten führen voraussichtlich zu Nichtauslastungen bei vielen Schiffen, was sich negativ auf die Charterraten auswirken dürfte. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird der Ausbau des Panama-Kanals fertig gestellt sein. Dann können auch größere Schiffe auf diesem wichtigen Handelsweg fahren. Das macht es wiederum für Schiffe der Panamax-Klasse wie die MS Bermuda schwieriger.

Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, reichen die derzeitigen Charterraten, um die Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten zu decken, jedoch könnten keine Zinsen und Tilgungen geleistet werden. Durch die Verletzung der „Loan-to-value-Klausel“ ist ein Teil der liquiden Mittel nach wie vor an die finanzierende Bank verpfändet.

„Insgesamt sieht die Lage für den Schiffsfonds nicht rosig aus. Angesichts dieser Entwicklung können die Anleger wohl kaum mit den prospektierten Ausschüttungen rechnen. Sollte sich die Situation weiter verschlechtern und das Schiff verkauft werden müssen, drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste“, erklärt  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings können die Anleger auch den Ausstieg aus der Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. „Dies ist erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen. Ebenso haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen oft nicht offen gelegt. Das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs oder der Risiken rechtfertigt den Anspruch auf Schadensersatz“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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