Die wirtschaftliche Situation des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda ist nach wie vor angespannt. Zwar konnte ein neuer Chartervertrag geschlossen werden, die Charterrate liegt allerdings deutlich unter der alten. Auch die anhaltende Verletzung der „Loan-to-Value-Klausel“ (Beleihungsklausel) belastet die Fondsgesellschaft.
Wie auf der Gesellschafter- und Treugeberversammlung des
Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda mitgeteilt wurde, fährt das Schiff seit Anfang
Januar für eine Tagescharterrate von 10.000 USD. Die Erstcharterrate betrug
noch 29.150 USD / Tag. Der neue Chartervertrag hat eine Laufzeit von mindestens
sieben bis höchstens zehn Monaten. „Die gesunkene Charterrate zeigt, dass die
Situation in der Containerschifffahrt nach wie vor sehr schwierig ist. Ob sich
aktuelle leichte Erholungstendenzen als nachhaltig erweisen, ist nach wie vor
fraglich“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Erschwerend kommt hinzu, dass neue größere Schiffe auf den
Markt drängen und für ein entsprechendes Überangebot sorgen. Diese
Überkapazitäten führen voraussichtlich zu Nichtauslastungen bei vielen
Schiffen, was sich negativ auf die Charterraten auswirken dürfte.
Voraussichtlich im kommenden Jahr wird der Ausbau des Panama-Kanals fertig
gestellt sein. Dann können auch größere Schiffe auf diesem wichtigen Handelsweg
fahren. Das macht es wiederum für Schiffe der Panamax-Klasse wie die MS Bermuda
schwieriger.
Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, reichen
die derzeitigen Charterraten, um die Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten zu
decken, jedoch könnten keine Zinsen und Tilgungen geleistet werden. Durch die
Verletzung der „Loan-to-value-Klausel“ ist ein Teil der liquiden Mittel nach
wie vor an die finanzierende Bank verpfändet.
„Insgesamt sieht die Lage für den Schiffsfonds nicht rosig
aus. Angesichts dieser Entwicklung können die Anleger wohl kaum mit den
prospektierten Ausschüttungen rechnen. Sollte sich die Situation weiter
verschlechtern und das Schiff verkauft werden müssen, drohen den Anlegern hohe
finanzielle Verluste“, erklärt der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Allerdings können die Anleger auch den Ausstieg aus der
Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.
Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend
über die Risiken der Kapitalanlage und insbesondere über das
Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. „Dies ist erfahrungsgemäß häufig
nicht geschehen. Ebenso haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen oft
nicht offen gelegt. Das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs oder der Risiken
rechtfertigt den Anspruch auf Schadensersatz“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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