Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reichen erneut Klage wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein. Aktuell wurde eine Klage gegen die ING-DiBA AG anhängig gemacht, in der die für die vorzeitige Darlehensrückführung bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert wird. Weiter werden die von der Bank gezogenen Nutzungen herausverlangt. Nachdem die ING-DiBA AG den Widerruf außergerichtlich nicht akzeptierte, muss nun das Gericht darüber entscheiden, ob der Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde.
Grundsätzlich gilt, dass im Fall einer nicht ordnungsgemäßen
Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen
Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, die
Möglichkeit offen steht, die Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages
auch heute noch zu widerrufen.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen
deutlich gestaltet sein und sich vom sonstigen Vertragstext abheben. Zum
anderen hat sie aber auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend zu
informieren. Nicht wenige der von den Banken verwendeten Formulierungen in den
Widerrufsbelehrungen wurden nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte
zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend festgestellt.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es grundsätzlich
dem Bankkunden, sich auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem
Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Gerade in Anbetracht der
derzeitigen Niedrigzinsphase, stellt dies für viele Darlehensnehmer eine
lukrative Einsparungsmöglichkeit dar, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander
Kainz, der zahlreiche dieser Fälle betreut. Wurde eine
Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt, so kann diese nach einem wirksamen
Widerruf zurückgefordert werden.
Die Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden,
die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Für die Prüfung Ihrer Kreditverträge durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft " Derlehenswiderruf" beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbkai
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen