Die Anfragen enttäuschter Anleger in den den Waldfonds SilviRom Forest GmbH & Co. KG und Waldfonds SilviRom Forest 2 GmbH & Co. KG häufen sich. Wieder sind Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und führten zu empfindlichen Verlusten an Vermögen und Lebensqualität.
Wer das nicht länger hinnehmen und sich nicht weiter
vertrösten lassen will, sollte sich mit dem Thema Schadensersatz vertraut
machen. Für zahlreiche Mandanten macht die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens
Graf bereits erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend, betreibt die
Rückabwicklung diverser Beteiligungen und berät bei der Abwehr von
Rückforderungen von Ausschüttungen und Nachschussforderungen. Die Aussichten
für ein erfolgreiches Vorgehen sind im Regelfall überdurchschnittlich gut. Denn
beim Vertrieb solcher Beteiligungen handelt es sich überwiegend schon wegen
verheimlichter Interessengegensätze (Stichwort "Rückvergütungen") um
den „klassischen Fall“ einer Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse.
Ein Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so
gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist
vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und
der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener
Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit
eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der
aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen
sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf
Prozentpunkten über Basiszins.
Sie sind gern eingeladen, sich von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei
der Investition in die Waldfonds SilviRom Forest bestehen, Schadensersatz zu
erlangen und unberechtigte Forderungen von Fondsverwaltungen und Kreditinstituten
abzuwehren:
An Hand Ihrer schriftlichen Unterlagen, die Sie vor oder
anlässlich eines Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der
Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls
erhaltene Prospekte, Flyer, etc.) und eine (soweit erinnert) kurzen Schilderung
der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung
gegeben hat, kann der Anlegerschutzanwalt eine erste Einschätzung vornehmen.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung
zeichnete, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen
besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.
Die Informationen, die der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den
Unterlagen und Angaben entnehmen kann, genügen in aller Regel, um eine
fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu
erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die
Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn
anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und
kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.
Diese Empfehlung gilt für alle geschlossenen und offenen
Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien-, Flugzeug-,
Infrastruktur-, Aktien-, Anleihen- oder andere Fonds.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es
seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Wald-Fonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür,
dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit
dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf
die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft
gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=dbb543f65530ddf6cd5a1aec6be4bc04
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Lagerstr. 49
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2015 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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