Freitag, Juli 31, 2015

Widerruf eines Immobiliendarlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch lange nach Vertragsende möglich.

Das OLG Koblenz hat aktuell herausgestellt (Az.: 8 U 1096/14), dass ein Widerruf des Kredits selbst dann möglich ist, wenn der Kreditvertrag bereits durch einen neuen Kreditvertrag vollständig ersetzt wurde. Dabei können – soweit die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war - viele Jahre vergangen sein. Die Verwirkung des Widerrufsrechts ist absolute Ausnahme.

Kann ein Kreditinstitut seine Fehler in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages nicht mehr bestreiten, bleibt ihm als letztes juristisches Mittel oft nur der Einwand der Verwirkung. Dann argumentiert die Bank, Sparkasse oder Volksbank, dass es sich "natürlich" darauf eingestellt habe, nach Ablauf einiger Jahre nicht mehr in treuewidriger Weise mit Rückzahlungsansprüchen konfrontiert zu werden. Diese Auffassung hat das OLG Koblenz hier unter Bezugnahme auf den Bundesgerichts- hof als substanzlos und nicht geeignet, einen unzumutbaren Nachteil für das Kreditinstitut zu begründen, zurückgewiesen. Das Widerrufsrecht verwirkt folglich  nur in Ausnahmefälle.

Belehrungsfehler in Kreditverträgen der Banken, Sparkassen und Volksbanken

Der Fristbeginn

Der Darlehensnehmer muss in der Widerrufsbelehrung eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist informiert werden. Formulierungen wie ,,frühestens" oder „nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags" sind ungeeignet, um den (nicht juristisch geschulten) Verbraucher den Fristbeginn ohne Weiteres erkennen zu lassen.

Keine anderen Erklärungen

Der Darlehensnehmer muss im Vertrag unübersehbar über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Deshalb darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können.

Anmerkung:

Jeden Tag ergeht eine Vielzahl von einschlägigen Entscheidungen der Landgerichte und OLGs zugunsten der Darlehensnehmer, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Sie können damit noch heute ihren Vertrag mit den für sie vorteilhaften Folgen widerrufen. Der hier bekannt gewordene Beschluss mit seinen Aussagen zu Fristbeginn, Gestaltung und Verwirkung reiht sich darin ein.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Derlehenswiderruf"" beizutreten. 

 Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! 

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
steff

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