Freitag, Juli 31, 2015

Enorme Verluste durch Schiffsfonds für Kapitalanleger

Geschlossene Schiffsfonds waren lange Zeit eine beliebte Anlageform für steuerorientierte Anleger. Banken, Sparkassen, Volksbanken und freie Vertriebe  vermittelten die Beteiligungen an Tank- und Frachtschiffen – insbesondere an ältere private Anleger. Geschlossene Schiffsfonds wurden den Anlegern dabei oft als zukunftssicher dargestellt. Es wurden zudem hohe Ausschüttungen durch Schiffsfonds in Aussicht gestellt. Die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften waren sehr aktiv, besonders HCI, Salomon usw.


Die Kapitalanlagen der Anleger sollten durch die Ausschüttungen wieder eingenommen werden und die Beteiligung ab diesem Zeitpunkt Überschuss für die Anleger abwerfen. Gerade ältere Privatanleger verließen sich nur allzu oft auf die Aussagen der Bank, Sparkasse, Volksbank und freie Vertriebe und haben eine Schiffsbeteiligung gezeichnet, um sich damit eine sichere Altersvorsorge durch Schiffsfonds zu ermöglichen.

Deutsche Anleger haben 30 Milliarden Euro schließlich in geschlossene Schiffsfonds investiert. Mitte 2015 sind über 450 Schiffsfonds insolvent. Die Anleger haben dabei über zehn Milliarden EURO verloren. Bei vielen Schiffen steht ein Notverkauf und eine Insolvenz noch an. Anleger drohen nicht nur Rückzahlungen der Ausschüttungen, sondern auch Steuern aufgrund der speziellen Konstruktion vieler geschlossener Schiffsfonds im Falle einer Liquidierung.

Bei den geschlossenen Schiffsfonds handelte es sich um geschlossene Fonds am sog. „Grauen Kapitalmarkt“, welcher nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt.

Wegen der steuerlichen Förderung haben viele Anleger gedacht, der Staat steht hinter den Schiffsfonds. Durch die Zeichnung eines Schiffsfonds wird dem Anleger eine unternehmerische Stellung innerhalb der Schiffsgesellschaft zuteil. Er profitiert somit nicht nur von den Chancen der Gesellschaft, sondern trägt auch in ganz erheblichem Maße deren Risiko. Im Rahmen der Finanzkrise im Jahre 2008 hat sich dieses Risiko für viele Anleger verwirklicht.

Reduzierung und Einstellung der Ausschüttungen bei Schiffsfonds waren die Regel, der Totalverlust der gesamten Einlage keine Seltenheit. Viele Schiffe waren gar von einer Insolvenz betroffen. Doch damit nicht genug: Viele Schiffsfondsgesellschaften fordern von ihren Anlegern bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück.

Mit diesen Zahlungen soll neues Kapital in die Gesellschaften fließen, welches dringend benötigt wird, um Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

In vielen Fällen wird eine Insolvenz durch die Sanierungsmaßnahmen der Gesellschaft und des Schiffsfonds nicht zu verhindern sein. Denn obwohl es für die einzelnen Anleger oftmals um viele tausend Euro geht, decken diese Beträge den Kapitalbedarf der Schiffsfonds nicht einmal annähernd.

Den Anlegern droht somit also weiterer Schaden. Der Ausstieg aus den geschlossenen Schiffsfonds ist kaum möglich. Die Beteiligung zu verkaufen ist schwierig, da es für Schiffsfonds keinen geregelten Zweitmarkt gibt. Anteile können daher in der Regel nur sehr stark unter deren Zeichnungswert verkauft werden. Gerade private Anleger haben vor diesem Hintergrund oftmals resigniert und ihre Anlage abgeschrieben.

Viele tausend Anleger von den insgesamt 300.000 Anlegern stehen vor der Frage, ob sie die von ihnen verlangten Ausschüttungen zurückzahlen sollen.

In der Mehrzahl der Fälle fehlt es an der Möglichkeit Urteile aus der Vergangenheit heranzuziehen, da die Gesellschaftsverträge und Bilanzen für jeden Schiffsfonds erneut zu prüfen sind. Geschädigte Anleger müssen allerdings nicht untätig bleiben. Im Rahmen des Abschluss ihrer Schiffsbeteiligung haben Anleger diverse Möglichkeiten, um hohe Verluste abzuwenden. Zunächst steht vielen Anlegern ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung zu.

Die Empfehlung einer solch risikoreichen Schiffsbeteiligung ist schon aus Prinzip nicht mit dem Anlageziel der meisten Anleger vereinbar gewesen. Wollten Sie Ihr Geld also sicher und konservativ, ggf. für die eigene Altersvorsorge anlegen? Dann hätte die Bank Ihnen nicht zum Abschluss einer Schiffsbeteiligung raten dürfen. Eine Aufklärung über die möglichen Risiken dieser Beteiligungsform erfolgte oft nur stark eingeschränkt oder überhaupt nicht. Die Banken haben hierdurch ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt. Auch die ausgegebenen Prospekte waren in dieser Hinsicht in vielen Fällen unvollständig – eine weitere Anspruchsgrundlage für die Anleger. Auch die Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen müssen Anleger nicht ohne weiteres hinnehmen. Diese sind nämlich regelmäßig unberechtigt, wie schon der BGH im Jahre 2013 entschieden hat. Sollten auch Sie von der Fondsgesellschaft zu Rückzahlungen aufgefordert werden, lohnt sich eine Prüfung Ihres Gesellschaftervertrages.

Sollten Sie bereits Ausschüttungen an den Fonds erstattet haben, können Sie diese Beträge ggf. zurückverlangen. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann unter Umständen der Kauf noch heute ohne Verlust rückgängig gemacht werden.

Gute Aussichten auf Erfolg für Anleger bestehen dann, wenn über Provisionen für die Verkäufer, sog. Kick-Backs, nicht umfassend aufgeklärt worden ist.  Entscheidungen des BGH bestätigen, dass Investoren über diese Provisionen aufgeklärt werden müssen. Bei Anlagen, die bereits vor einigen Jahren gezeichnet worden sind kann Verjährung drohen. Durch entsprechende Maßnahmen kann die Verjährung aber verhindert werden.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" beizutreten. 

 Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! 

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
steff


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