Geschlossene Schiffsfonds waren lange Zeit eine beliebte Anlageform für steuerorientierte Anleger. Banken, Sparkassen, Volksbanken und freie Vertriebe vermittelten die Beteiligungen an Tank- und Frachtschiffen – insbesondere an ältere private Anleger. Geschlossene Schiffsfonds wurden den Anlegern dabei oft als zukunftssicher dargestellt. Es wurden zudem hohe Ausschüttungen durch Schiffsfonds in Aussicht gestellt. Die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften waren sehr aktiv, besonders HCI, Salomon usw.
Die Kapitalanlagen der Anleger sollten durch die
Ausschüttungen wieder eingenommen werden und die Beteiligung ab diesem
Zeitpunkt Überschuss für die Anleger abwerfen. Gerade ältere Privatanleger
verließen sich nur allzu oft auf die Aussagen der Bank, Sparkasse, Volksbank
und freie Vertriebe und haben eine Schiffsbeteiligung gezeichnet, um sich damit
eine sichere Altersvorsorge durch Schiffsfonds zu ermöglichen.
Deutsche Anleger haben 30 Milliarden Euro schließlich in
geschlossene Schiffsfonds investiert. Mitte 2015 sind über 450 Schiffsfonds
insolvent. Die Anleger haben dabei über zehn Milliarden EURO verloren. Bei
vielen Schiffen steht ein Notverkauf und eine Insolvenz noch an. Anleger drohen
nicht nur Rückzahlungen der Ausschüttungen, sondern auch Steuern aufgrund der
speziellen Konstruktion vieler geschlossener Schiffsfonds im Falle einer
Liquidierung.
Bei den geschlossenen Schiffsfonds handelte es sich um
geschlossene Fonds am sog. „Grauen Kapitalmarkt“, welcher nicht der staatlichen
Finanzaufsicht unterliegt.
Wegen der steuerlichen Förderung haben viele Anleger
gedacht, der Staat steht hinter den Schiffsfonds. Durch die Zeichnung eines
Schiffsfonds wird dem Anleger eine unternehmerische Stellung innerhalb der
Schiffsgesellschaft zuteil. Er profitiert somit nicht nur von den Chancen der
Gesellschaft, sondern trägt auch in ganz erheblichem Maße deren Risiko. Im
Rahmen der Finanzkrise im Jahre 2008 hat sich dieses Risiko für viele Anleger
verwirklicht.
Reduzierung und Einstellung der Ausschüttungen bei
Schiffsfonds waren die Regel, der Totalverlust der gesamten Einlage keine
Seltenheit. Viele Schiffe waren gar von einer Insolvenz betroffen. Doch damit
nicht genug: Viele Schiffsfondsgesellschaften fordern von ihren Anlegern
bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück.
Mit diesen Zahlungen soll neues Kapital in die
Gesellschaften fließen, welches dringend benötigt wird, um Sanierungsmaßnahmen
einzuleiten.
In vielen Fällen wird eine Insolvenz durch die
Sanierungsmaßnahmen der Gesellschaft und des Schiffsfonds nicht zu verhindern
sein. Denn obwohl es für die einzelnen Anleger oftmals um viele tausend Euro
geht, decken diese Beträge den Kapitalbedarf der Schiffsfonds nicht einmal
annähernd.
Den Anlegern droht somit also weiterer Schaden. Der Ausstieg
aus den geschlossenen Schiffsfonds ist kaum möglich. Die Beteiligung zu
verkaufen ist schwierig, da es für Schiffsfonds keinen geregelten Zweitmarkt
gibt. Anteile können daher in der Regel nur sehr stark unter deren
Zeichnungswert verkauft werden. Gerade private Anleger haben vor diesem
Hintergrund oftmals resigniert und ihre Anlage abgeschrieben.
Viele tausend Anleger von den insgesamt 300.000 Anlegern
stehen vor der Frage, ob sie die von ihnen verlangten Ausschüttungen
zurückzahlen sollen.
In der Mehrzahl der Fälle fehlt es an der Möglichkeit Urteile
aus der Vergangenheit heranzuziehen, da die Gesellschaftsverträge und Bilanzen
für jeden Schiffsfonds erneut zu prüfen sind. Geschädigte Anleger müssen
allerdings nicht untätig bleiben. Im Rahmen des Abschluss ihrer
Schiffsbeteiligung haben Anleger diverse Möglichkeiten, um hohe Verluste
abzuwenden. Zunächst steht vielen Anlegern ein Anspruch auf Schadensersatz
aufgrund einer Falschberatung zu.
Die Empfehlung einer solch risikoreichen Schiffsbeteiligung
ist schon aus Prinzip nicht mit dem Anlageziel der meisten Anleger vereinbar
gewesen. Wollten Sie Ihr Geld also sicher und konservativ, ggf. für die eigene
Altersvorsorge anlegen? Dann hätte die Bank Ihnen nicht zum Abschluss einer
Schiffsbeteiligung raten dürfen. Eine Aufklärung über die möglichen Risiken
dieser Beteiligungsform erfolgte oft nur stark eingeschränkt oder überhaupt
nicht. Die Banken haben hierdurch ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten
Beratung verletzt. Auch die ausgegebenen Prospekte waren in dieser Hinsicht in
vielen Fällen unvollständig – eine weitere Anspruchsgrundlage für die Anleger.
Auch die Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen müssen Anleger
nicht ohne weiteres hinnehmen. Diese sind nämlich regelmäßig unberechtigt, wie
schon der BGH im Jahre 2013 entschieden hat. Sollten auch Sie von der
Fondsgesellschaft zu Rückzahlungen aufgefordert werden, lohnt sich eine Prüfung
Ihres Gesellschaftervertrages.
Sollten Sie bereits Ausschüttungen an den Fonds erstattet
haben, können Sie diese Beträge ggf. zurückverlangen. Bei einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung kann unter Umständen der Kauf noch heute ohne Verlust
rückgängig gemacht werden.
Gute Aussichten auf Erfolg für Anleger bestehen dann, wenn
über Provisionen für die Verkäufer, sog. Kick-Backs, nicht umfassend aufgeklärt
worden ist. Entscheidungen des BGH
bestätigen, dass Investoren über diese Provisionen aufgeklärt werden müssen. Bei
Anlagen, die bereits vor einigen Jahren gezeichnet worden sind kann Verjährung
drohen. Durch entsprechende Maßnahmen kann die Verjährung aber verhindert
werden.
Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch
Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia
Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich
beleuchtet.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch
vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-
gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=84427b37fd7ee26032d4e125647e7ab8
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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