Samstag, August 01, 2015

SHB Erlenhofpark. Landgericht verurteilt Vermittlerin AFD GmbH wegen Falschberatung.

Und jetzt packt eine Vertriebsmitarbeiterin aus. Sie wurde nicht geschult, um auf das Totalverkustrisiko aufzuklären. In dem Fall berichtete die Mitarbeiterin der Vertriebsgesellschaft über die üblen Vertriebsmethoden der Beklagten. Jetzt bekommt der Anleger alles, was er eingesetzt hat, zurück, wird von allen Verpflichtungen aus dem Fondsbeitritt freigestellt und die beklagte Vermittlerin muss ihm auch noch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ersetzen.


Ein Beitrag der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Catia Sofia das Neves Sequeira und Matthias Gröpper.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke haben jetzt für den nächsten SHB Anleger alles zurückgeholt. In dem Fall wurde der Betroffene im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Fonds SHB Innovative Finanzkonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching (Erlenhofpark, heute Sonnenhöfe Unterhaching GmbH & Co. KG) falsch beraten und bekam jetzt Recht. Die Vertriebsgesellschaft, die Oberhachinger AFD GmbH, muss ihm alles ersetzen.

AFD GmbH verrät Mitarbeiterin.

Das Urteil wurde von der BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira erstritten. Und wirft ein schlechtes Licht auf die beklagte Vertriebsgesellschaft, meint Sequeira: "Denn in dem Fall hatte die AFD GmbH einer ihrer Beraterinnen den Streit verkündet. Sie habe den Anleger angeblich absichtlich falsch beraten."

Mitarbeiterin packt aus. Bei Schulungen kein Hinweis auf Totalverlustrisiko.

Daraufhin packte die Beraterin aus. "In dem mündlichen Verhandlung erklärte sie, wie die AFD GmbH sie geschult hat: 'Bei Schulungen, die wir alle 14 Tage sonnabends hatten, ist das ja so eingetrichtert worden, dass man nur bestimmte Risikopunkte schildert. Dann sollte der Prospekt übergeben werden mit der Frage, ob auch die anderen Punkte noch erörtert werden sollten. Da die Gespräche oft abends waren, hatten die Kunden dann die Nase voll und wollten das das zu Hause machen. Sicherlich haben das die Wenigsten getan. Uns sind ja nie alle Punkte des Prospekts erklärt worden. Ich habe ja selber eine solche Anlage gezeichnet, andere auch,  und das hätten wir doch nie getan, wenn es geheißen hätte, es könne einem passieren, das man Geld verliert oder noch welches mitbringen muss. Da hätte man doch nie im Leben unterschrieben. Bei den Schulungen ist uns beispielsweise gesagt worden, dass wir [bestimmte Risiken] erläutern sollen. Das Totalverlustrisiko war nicht drunter.'"

Mitarbeiterin wurde instrumentalisiert.

Das ist, findet Rechtsanwältin Sequeira, richtig heftig. "Scheinbar hat die AFD GmbH zunächst Vermittler getäuscht und, praktisch, im Anschluss daran die Kunden über die getäuschten Vermittler veranlasst, riskante, spekulative Investments zu kaufen, mit denen die alles verlieren können. Und sicher nichts für die Vorsorge sind."

Interessenkonflikte bei der Anlageberatung.

Bezeichnenderweise war die AFD GmbH mit der SHB Gruppe verflochten. "Sie hatte", findet der BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, der die SHB Fälle als einer der ersten deutschen Anlegeranwälte aufgebaut hat, "ein erhebliches Eigeninteresse. Und das beißt sich. Denn als Berater muss man unabhängig sein und ausschließlich die Interessen des Kunden vertreten. Wenn die gewusst hätten", vermutet Gröpper, "dass die mit der SHB Gruppe gemeinsame Sache machen, hätte wahrscheinlich kein vernünftig denkender Anleger einen Cent auf diesen Rat gegeben. Aber viele Anleger wussten das nicht. Weil es ihnen nicht gesagt wurde."

Grundsatzentscheidung wegen heftigen Vertriebsmethoden.

"Das Urteil", sagt Rechtsanwältin Sequeira, "ist noch nicht rechtskräftig. Die verurteilte Vertriebsgesellschaft kann die Entscheidung über die Berufung angreifen. Aber das sehen wir gelassen. Die Beweisaufnahme war", findet sie, "vernichtend". "Die Entscheidung ist für viele SHB Anleger", schätzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "ausgesprochen wichtig, weil die Beraterin ausgepackt und einen ernüchternden, bedrohlichen Eindruck von den Vertriebsmethoden, mit denen viele SHB Anleger eingefangen wurden, vermittelt hat."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke hat schon viele Urteile für Anleger erstritten.

Und das ist eine von vielen Entscheidungen, die die Gröpper Köpke Rechtsanwälte mittlerweile für SHB Anleger erstritten haben. Um die Gelder, die die Betroffenen über diese spekulativen Investments verloren haben, zurückzuholen und die Anleger über diese Regressforderungen zu sanieren. "Denn nichts ist schlimmer, als sein halbes Leben auf ein Investment zu zahlen, bei dem man im Zweifel nichts zurückbekommt.", sagt die Anlegeranwältin Sequeira.

Vertrieb hat irreführende Nachrichten gepostet. Gericht verbietet das.

Und Anleger sollten sich unabhängig beraten lassen. Die AFD GmbH, die sehr viele SHB Verträge vermittelt hat, postet auf ihrer Homepage Fälle, die sie gewonnen hat. "Aber das sind nach unserer Einschätzung Einzelfälle. Wir haben die AFD GmbH deshalb wiederholt in Anspruch genommen und beispielsweise eine Veröffentlichung richterlich verbieten lassen. Weil Sie irreführend war. Das liegt in der Natur der Sache. Denn oft kommen die Vertriebspartner als Haftungsgegner in Betracht, wenn sie nicht richtig beraten haben. Und das tut denen weh. Deshalb versuchen die, die Anleger zu verunsichern. Aber in dem Fall, das ist eine Steigerung, haben die sogar der Vermittlern den Streit verkündet und sind damit auf dem Bauch gelandet.", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke vertritt die meisten SHB Anleger. Und holt viel Geld zurück.

Denn die BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke vertritt die mit Abstand größte Interessenengemeinschaft der SHB Anleger und arbeitet mittlerweile seit 2007 ausschließlich für die Anleger und hat für viele Anleger alles zurückgeholt. Und die Kosten mussten von den Gegnerinnen ersetzt werden. Dazu zählen beispielsweise ganz wichtige Grundsatzentscheidungen um BusinessPark Stuttgart und zum Altersvorsorgefonds. Beim Altervorsorgefonds haftet die Treuhänderin. Weil der Verkaufsprospekt irreführend gewesen ist. Das war eine Präzidenzsache, die auch von den Gröpper Köpke BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten für ihre SHB Mandanten erstritten wurde. Und nach ihrer Einschätzung für alle Altersvorsorgefonds-Betroffenen gilt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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