Und jetzt packt eine Vertriebsmitarbeiterin aus. Sie wurde nicht geschult, um auf das Totalverkustrisiko aufzuklären. In dem Fall berichtete die Mitarbeiterin der Vertriebsgesellschaft über die üblen Vertriebsmethoden der Beklagten. Jetzt bekommt der Anleger alles, was er eingesetzt hat, zurück, wird von allen Verpflichtungen aus dem Fondsbeitritt freigestellt und die beklagte Vermittlerin muss ihm auch noch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ersetzen.
Ein Beitrag der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
Catia Sofia das Neves Sequeira und Matthias Gröpper.
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke haben jetzt für den
nächsten SHB Anleger alles zurückgeholt. In dem Fall wurde der Betroffene im
Zusammenhang mit dem Beitritt zum Fonds SHB Innovative Finanzkonzepte AG &
Co. Erlenhofpark München-Unterhaching (Erlenhofpark, heute Sonnenhöfe
Unterhaching GmbH & Co. KG) falsch beraten und bekam jetzt Recht. Die
Vertriebsgesellschaft, die Oberhachinger AFD GmbH, muss ihm alles ersetzen.
AFD GmbH verrät Mitarbeiterin.
Das Urteil wurde von der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira erstritten. Und wirft ein
schlechtes Licht auf die beklagte Vertriebsgesellschaft, meint Sequeira:
"Denn in dem Fall hatte die AFD GmbH einer ihrer Beraterinnen den Streit
verkündet. Sie habe den Anleger angeblich absichtlich falsch beraten."
Mitarbeiterin packt aus. Bei Schulungen kein
Hinweis auf Totalverlustrisiko.
Daraufhin packte die Beraterin aus. "In
dem mündlichen Verhandlung erklärte sie, wie die AFD GmbH sie geschult hat:
'Bei Schulungen, die wir alle 14 Tage sonnabends hatten, ist das ja so
eingetrichtert worden, dass man nur bestimmte Risikopunkte schildert. Dann
sollte der Prospekt übergeben werden mit der Frage, ob auch die anderen Punkte
noch erörtert werden sollten. Da die Gespräche oft abends waren, hatten die
Kunden dann die Nase voll und wollten das das zu Hause machen. Sicherlich haben
das die Wenigsten getan. Uns sind ja nie alle Punkte des Prospekts erklärt
worden. Ich habe ja selber eine solche Anlage gezeichnet, andere auch, und das hätten wir doch nie getan, wenn es
geheißen hätte, es könne einem passieren, das man Geld verliert oder noch
welches mitbringen muss. Da hätte man doch nie im Leben unterschrieben. Bei den
Schulungen ist uns beispielsweise gesagt worden, dass wir [bestimmte Risiken]
erläutern sollen. Das Totalverlustrisiko war nicht drunter.'"
Mitarbeiterin wurde instrumentalisiert.
Das ist, findet Rechtsanwältin Sequeira,
richtig heftig. "Scheinbar hat die AFD GmbH zunächst Vermittler getäuscht
und, praktisch, im Anschluss daran die Kunden über die getäuschten Vermittler
veranlasst, riskante, spekulative Investments zu kaufen, mit denen die alles
verlieren können. Und sicher nichts für die Vorsorge sind."
Interessenkonflikte bei der Anlageberatung.
Bezeichnenderweise war die AFD GmbH mit der
SHB Gruppe verflochten. "Sie hatte", findet der BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt
Matthias Gröpper, der die SHB Fälle als einer der ersten deutschen
Anlegeranwälte aufgebaut hat, "ein erhebliches Eigeninteresse. Und das
beißt sich. Denn als Berater muss man unabhängig sein und ausschließlich die
Interessen des Kunden vertreten. Wenn die gewusst hätten", vermutet
Gröpper, "dass die mit der SHB Gruppe gemeinsame Sache machen, hätte
wahrscheinlich kein vernünftig denkender Anleger einen Cent auf diesen Rat
gegeben. Aber viele Anleger wussten das nicht. Weil es ihnen nicht gesagt
wurde."
Grundsatzentscheidung wegen heftigen
Vertriebsmethoden.
"Das Urteil", sagt Rechtsanwältin
Sequeira, "ist noch nicht rechtskräftig. Die verurteilte
Vertriebsgesellschaft kann die Entscheidung über die Berufung angreifen. Aber
das sehen wir gelassen. Die Beweisaufnahme war", findet sie,
"vernichtend". "Die Entscheidung ist für viele SHB
Anleger", schätzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "ausgesprochen
wichtig, weil die Beraterin ausgepackt und einen ernüchternden, bedrohlichen
Eindruck von den Vertriebsmethoden, mit denen viele SHB Anleger eingefangen
wurden, vermittelt hat."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper
Köpke hat schon viele Urteile für Anleger erstritten.
Und das ist eine von vielen Entscheidungen,
die die Gröpper Köpke Rechtsanwälte mittlerweile für SHB Anleger erstritten
haben. Um die Gelder, die die Betroffenen über diese spekulativen Investments
verloren haben, zurückzuholen und die Anleger über diese Regressforderungen zu
sanieren. "Denn nichts ist schlimmer, als sein halbes Leben auf ein
Investment zu zahlen, bei dem man im Zweifel nichts zurückbekommt.", sagt
die Anlegeranwältin Sequeira.
Vertrieb hat irreführende Nachrichten
gepostet. Gericht verbietet das.
Und Anleger sollten sich unabhängig beraten
lassen. Die AFD GmbH, die sehr viele SHB Verträge vermittelt hat, postet auf
ihrer Homepage Fälle, die sie gewonnen hat. "Aber das sind nach unserer
Einschätzung Einzelfälle. Wir haben die AFD GmbH deshalb wiederholt in Anspruch
genommen und beispielsweise eine Veröffentlichung richterlich verbieten lassen.
Weil Sie irreführend war. Das liegt in der Natur der Sache. Denn oft kommen die
Vertriebspartner als Haftungsgegner in Betracht, wenn sie nicht richtig beraten
haben. Und das tut denen weh. Deshalb versuchen die, die Anleger zu
verunsichern. Aber in dem Fall, das ist eine Steigerung, haben die sogar der
Vermittlern den Streit verkündet und sind damit auf dem Bauch gelandet.",
sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper
Köpke vertritt die meisten SHB Anleger. Und holt viel Geld zurück.
Denn die BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei Gröpper
Köpke vertritt die mit Abstand größte Interessenengemeinschaft der SHB Anleger
und arbeitet mittlerweile seit 2007 ausschließlich für die Anleger und hat für
viele Anleger alles zurückgeholt. Und die Kosten mussten von den Gegnerinnen
ersetzt werden. Dazu zählen beispielsweise ganz wichtige
Grundsatzentscheidungen um BusinessPark Stuttgart und zum Altersvorsorgefonds.
Beim Altervorsorgefonds haftet die Treuhänderin. Weil der Verkaufsprospekt
irreführend gewesen ist. Das war eine Präzidenzsache, die auch von den Gröpper
Köpke BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten für ihre SHB Mandanten erstritten wurde.
Und nach ihrer Einschätzung für alle Altersvorsorgefonds-Betroffenen gilt.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es
seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür,
dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit
dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf
die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft
gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2015
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
gröpköp
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