Freitag, Juli 31, 2015

Gold-Sparplan –Anwälte erreichen vollständige Zahlung zugunsten vertretener Anlegerin; was Anleger beachten sollten.

Anleger haben in den vergangenen Jahren vermehrt in Goldsparpläne investiert. Viele dieser Sparpläne sehen vor, dass Anleger einen monatlichen Betrag bezahlen, der zunächst zu einem erheblichen Teil für die Provisionen und Gebühren (oft auch als Beraterhonorar bezeichnet) verwendet wird. Mit dem für Investitionen vorgesehenen Anteil der Sparrate wird physisches Gold erworben, welches sodann in einem Depot lagert.

Nach Regelungen zahlreicher Verträge können sich Anleger entweder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder wenn eine bestimmte Menge physisches Gold „angespart“ wurde, das für sie deponierte Gold entweder aushändigen lassen oder verkaufen.

Häufig wurden den Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB die Goldsparpläne damit schmackhaft gemacht, es seien jährliche Wertsteigerungen von 6 % oder mehr zu erwarten, so dass über die teils sehr lange Laufzeit der Verträge ein erhebliches Vermögen angehäuft werden könne.

Goldsparpläne bergen – neben den sehr hohen Vertragskosten, die in der Regel zu Beginn des Sparplanes abgetragen werden müssen – erhebliche Risiken, wie das Kursrisiko beim Goldpreis oder Wechselkursrisiken, weil Gold in US-$ gehandelt wird. Ferner bestehen Risiken in der möglichen Insolvenz des Anbieters, wenn das Gold nicht als Eigentum des Anlegers getrennt verwaltet wird. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die sehr hohen Vertragskosten häufig bei vorzeitiger Vertragskündigung nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden.

In mehreren Fällen bietet sich für den Anleger aber eine kostengünstige und legale Ausstiegsmöglichkeit. Nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB die bereits zahlreiche Anleger von Goldsparplänen vertritt, sind nicht wenige Widerrufsbelehrungen der Goldsparpläne fehlerhaft. In diesen Fällen können Anleger ihre auf den Beitritt zum Sparplan gerichtete Willenserklärung auch heute noch widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann meist noch nicht zu laufen begonnen hat. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs erhält der Anleger grundsätzlich das gesamte einbezahlte Kapital zurück.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte konnten beispielweise erst kürzlich für eine Anlegerin die volle Erstattung der von ihr auf den Goldsparplan entrichteten Sparraten in Höhe von über € 12.000,00 erreichen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Leitz,  empfiehlt allen Anlegern von Gold-Sparplänen, die sich für unzureichend aufgeklärt und / oder belehrt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Sparraten bestehen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Prüfung der entsprechenden Ansprüche sowie ggf. auch deren Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Dr. Leitz weiter.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Gold und Silber" beizutreten. 

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! 

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
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