Mittwoch, Juni 03, 2015

Nordcapital Schiffsportfolio Global II – Möglichkeiten der Anleger

Der als Dachfonds konzipierte Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global II konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Wie eine Vielzahl anderer Schiffsfonds wurde auch er zum Sanierungsfall. Zuletzt wurden die Anteile laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 5 Prozent gehandelt (Stand 2.12.2014).


Der Dachfonds wurde 2004 aufgelegt und investierte in sieben Containerschiffe. Die Krise der Schifffahrt ging auch an diesem Fonds nicht spurlos vorüber. 2010 musste deshalb ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Auch die Anleger bekamen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück.

Allerdings müssen sich die Anleger mit dieser Entwicklung nicht zufrieden geben. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Allerdings könnte die Zeit drängen und die Verjährung der Forderungen drohen. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Schadenersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Anlage dargestellt. „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, dass die Risiken umfassend dargestellt werden. Die sind nicht zu unterschätzen wie die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds belegen. Anleger erleiden dabei regelmäßig hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust“, so der Anwalt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds aber auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Eine derartige Falschberatung kann zum Schadensersatzanspruch führen.

Außerdem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden diese Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen bzw. nur verharmlosend dargestellt, können daraus Schadensersatzansprüche resultieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Nordcapital Schiffsportfolio. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
 
Direkter Link zum Kontaktformular
 
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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