Donnerstag, Juni 04, 2015

Neuer Ärger für geschädigte Concept 1 Anleger - Finanzamt besteuert ausgewiesene Gewinne

Jahrelang betrog die Concept 1 Unternehmensberatung, Vermögensberatung mit dem Inhaber Jens Blaume seine Kunden im Rahmen eines Schneeballsystems. Die Kunden konnten über das Unternehmen angebliche Vorzugsaktien von DAX-Unternehmen zu besonders lukrativen Kursen kaufen. Zudem konnte noch eine Kursabsicherung über einen bestimmten Verkaufspreis zu einem bestimmten Ablaufdatum mit erworben werden.  Die Kunden fühlten sich dadurch abgesichert.


Tatsächlich wurden aber durch die Concept 1 keine Aktien für die Kunden erworben. Sofern Auszahlungen stattfanden, wurden diese durch die Einzahlungen anderer Kunden finanziert. Insofern handelte es sich um ein typisches Schneeballsystem.

Das tückische war jedoch, dass zum Ablauf bestimmter sogenannter "Haltefristen" Abrechnungen über fiktive Veräußerungspreise durch die Concept 1 erstellt wurden. Die dort ausgewiesenen Summen wurden entweder an die Kunden ausbezahlt oder -so wie meistens- von den Kunden gleich wieder in neue Aktienkäufe investiert.

Das Schneeballsystem platzte im Juni 2013 als Herr Blaume verhaftet wurde. Rückzahlungen auf die gezahlten Gelder hat noch kein Kunde bisher erhalten. Nun tritt im Jahr 2015 das Finanzamt auf den Plan. Es will die in den Abrechnungen ausgewiesenen Verkaufsgewinne der Besteuerung unterwerfen. Dies bedeutet für viele der ehemaligen Kunden der Concept 1, dass sie nun noch tausende an Euro an das Finanzamt zahlen sollen.

Entsprechende Anhörungsbögen an Kunden der Concept 1 wurden seitens der Finanzverwaltungen bereits versendet. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Morgenstern rät den Concept 1 Anlegern, sich unbedingt an einen mit den Vorgängen der Concept 1 vertrauten Anwalt zu wenden, um die seitens der Finanzverwaltung unterstellten Voraussetzungen einer möglichen Steuerpflicht überprüfen zu lassen. Es handelt sich hier in jedem betroffenen Fall um eine Einzelentscheidung und ist auch von individuellen Begleiterscheinungen abhängig.

Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) ist seit 2013 mit den Facetten des Falles bestens vertraut.  Daher bestehen sehr gute Gründe für  die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft Concept 1 anzuschließen und ebenfalls von der starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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