Mittwoch, Juni 03, 2015

HCI Renditefonds V: Tanker MS Abram Schulte offenbar verkauft

Dem HCI Renditefonds V gehen die Schiffe aus. Der Tanker MS Abram Schulte wurde nach einem Bericht des Branchendienstes shippress.de verkauft. Von den ursprünglich acht Schiffen, in die der HCI Renditefonds V investierte, ist dann nur noch das Containerschiff MS Hammonia Endeavour übrig.

 

„Die Anleger des HCI Renditefonds V dürften Kummer gewohnt sein. Denn neben dem Verkauf der Schiffe mussten sie auch schon die Insolvenzen der MS Karin Schulte und MS Otto Schulte verkraften und erlebten bereits mehrere Sanierungsversuche. Unterm Strich eine enttäuschende Kapitalanlage für die Anleger, die aber noch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen können“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 
 
Seit der Finanzkrise 2008 sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Anleger erlitten dabei oft hohe Verluste. „Das zeigt, dass Schiffsfonds keineswegs sichere, sondern spekulative Geldanlagen sind. Für die Anleger besteht das Risiko des Totalverlusts. Daher sind Beteiligungen an Schiffsfonds nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet“, erklärt der Anwalt. Über die Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig nicht geschehen. Cäsar-Preller: „Die Risiken wurden entweder ganz verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt, so dass der Anleger den Eindruck gewinnen musste, dass ihm nichts passieren kann. Schlimmstenfalls werfe die Kapitalanlage keine Gewinne ab. Das Gegenteil ist aber der Fall. Die Anleger können ihre gesamte Einlage verlieren. Daher kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die Risiken nicht ausreichend dargestellt wurden.“

Auch hätten die Rückvergütungen, die die Banken für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offen gelegt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, da sie für den Anleger ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können.

Da sich Anleger seit Ende 2004 an dem HCI Renditefonds V beteiligen konnten, sollten sie sich beeilen, wenn sie ihre Forderungen noch geltend machen wollen. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/HCI-Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Cp

Keine Kommentare: