Dienstag, Juni 02, 2015

Joyou meldet Insolvenz an! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Grohe-Tochter Joyou meldet Insolvenz an- Anleger befürchten Totalverlust. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!


Grohe steht mit seinem Namen für den soliden deutschen Mittelstand „made in Germany“. Allerdings bereitet das chinesische Tochterunternehmen Joyou der Mutterfirma und vielen anderen deutschen Aktionären große Sorgen. Der Kurs der Aktie ist in den letzten Monaten von 16 Euro auf 30 Cent abgerutscht- nun droht mit der Insolvenz der Totalverlust.

Joyou ist ein chinesischer Hersteller für Bad-Armaturen und eine Tochter des deutschen Weltmarktführers für Premium-Badarmaturen. Das Unternehmen ist überschuldet, allerdings konnte die wirtschaftliche Lage bislang offensichtlich verschleiert werden.

Jetzt wurde beim Hamburger Amtsgericht ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Eine Abschreibung auf die Beteiligung an einem Unternehmen aus Hongkong soll der Hauptgrund für die Schieflage sein. Joyou muss Garantieverpflichtungen im Umfang von 300 Millionen US-Dollar nachkommen.

Kritiker werden den Joyou-Verantwortlichen vor, die Wahrheit im ganz großen Rahmen verschleiert zu haben und damit die Aktionäre hinters Licht geführt zu haben. Ob diese noch etwas von ihrem Geld sehen werden, ist derzeit völlig unklar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Vermögenswerte von Joyou kaum erreichbar in China liegen, auch wenn die Aktiengesellschaft in Deutschland gegründet und geführt wurde.

Und was macht die Muttergesellschaft Grohe? Das Unternehmen ist zu 70 % an Joyou beteiligt und als größter Aktionär auch größter Verlierer. Welches Interesse Grohe an einer erfolgreichen Sanierung hat, ist derzeit noch unklar.

Die Aktien in Streubesitz sind derzeit nahezu wertlos. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der Kanzlei Dr. Späth & Partner prüfen derzeit Ansprüche in alle Richtungen.

„Zum einen geht es darum, im Rahmen der Insolvenz keine Fehler zu machen. Zum anderen kann versucht werden, die Vermittler der Anlage auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.´Ein Verschweigen des Totalausfallrisikos oder etwa auch der Fluss von Provisionen könnten Schadensersatzansprüche für Geschädigte begründen, so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Joyou“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                   
 
Direkter Link zum Kontaktformular

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

  Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

Keine Kommentare: