Viele Deutsche und auch Österreicher finanzierten
ihre Träume vom Eigenheim mit mutmaßlich “innovativen” Finanzprodukten,
darunter auch Fremdwährungskredite (hier besonders beliebt CHF-Kredite). Banken
und Vermögensberater machten diese Finanzierungsformen den Kreditnehmern
besonders schmackhaft, indem sie vor allem die Chancen solcher Finanzierungen
hervorhoben und meist nur unzureichend über mögliche Risiken dieser
hochspekulativen Finanzierungsformen informierten.
Doch schon seit Jahren wird vor solchen
risikoreichen Finanzierungen gewarnt. Auch die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft beschäftigt sich schon seit Jahren mit den
Risiken von Fremdwährungskrediten und deckte die Lügen, die oft hinter diesen
vermeintlich lukrativen Finanzierungsformen stecken, auf:
Die Lügen im Überblick:
•Banken, Versicherungsvertreter,
Finanzierungsberater, „3-buchstabige“ Finanzdienstleister haben den Kunden
suggeriert, dass sich der Frankenkurs in den nächsten Jahren auf dem gleichen
Niveau bewegen wird und der Kunde wesentlich weniger Zinsen als in Euro zahlen
muss.
Verschwiegen wurde, dass der Franken
gegenüber dem Euro in den letzten 30 Jahren ständig aufwertete und dies wohl
auch in Zukunft so sein wird. Verschwiegen wurde weiters, dass sich die
Zinssätze für CHF-Darlehen und Euro-Darlehen zukünftig angleichen könnten.
Als Tilgungsträger wurden
Lebensversicherungen abgeschlossen. Hierbei wurde suggeriert, dass die
Einzahlungen in die Lebensversicherung und die Gewinne ausreichen, um das
endfällige Darlehen, etwa nach 25 Jahren abzudecken.
Hier wurde verschwiegen, dass eine
Fondsgebundene Lebensversicherung praktisch nie irgendwelche Gewinne erzielen
kann.
Die Ursache liegt darin, dass bei
Fondsgebundenen Lebensversicherungen eine sogenannte kaskadenartige
Kostenstruktur dahinterliegt. Selbst wenn die Fonds, in welche investiert wird,
noch so viel Rendite abwerfen, bleibt für den Versicherungsnehmer nichts übrig.
Insbesondere muss der Fonds (25 Jahre lang) vor Kosten zwischen 15 % und 20 %
abwerfen, damit für den Kunden eine bescheidene Rendite, etwa in Höhe der
Inflation, übrig bleibt.
Verschwiegen wurde darüber hinaus, dass dann,
wenn eine Finanzkrise eintritt, die Fonds zusammenkrachen, der Schweizer
Franken aber tendenziell an Wert gewinnt.
Tausende von Kunden stehen jetzt vor dem
Problem, dass sie auf mehr Schulden, als ursprünglich aufgenommen, sitzen. Dies
obwohl sie schon etliche Jahre ihre Raten bezahlt haben.
Was können Sie als Geschädigter nun tun?
1.Rücktritt von der Lebensversicherung
In erster Linie besteht die Möglichkeit von
Ihrer Lebensversicherung zurückzutreten, falls die Belehrung, wie meist, nicht
ordentlich erfolgte. Sie bekommen dann das einbezahlte Geld mit 4 % Zinsen
abzgl. Risikoprämie zurück. Dies ist wesentlich mehr, als der Rückkaufswert der
Versicherung!
2.Machen Sie Ihr Recht geltend!
Es existieren schon einige Urteile, in
welchen sowohl Banken und Versicherungen, als auch Finanzberater zur Haftung
herangezogen wurden.
Derzeit werden von der
Prozessfinanzierungsgesellschaft einige Prozesse geführt. Für geschädigte
Fremdwährungskreditnehmer empfiehlt es sich, sich diesen Prozessen
anzuschließen. Je mehr Personen sich beteiligen, desto höher ist die Chance,
einen tragfähigen Vergleich mit Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistern
abzuschließen!
Fazit:
"Franken-Kreditnehmer haben gute
Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen.
Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche
werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken
verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu
machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe
der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne
Kostenrisiko einzuklagen."
Die Kreditnehmer wurden in der Regel zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken
der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert. Banken und
Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.
Generell fordert der BSZ e.V. verständlichere
Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie
fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz
hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und
langfristige Folgen schaffen.
Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich auf die Betreuung von geschädigten
Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die Gesellschaft mehr
als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und
Versicherungen.
Für die
Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt
es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fa243bb4cfc0dbfce4306a7a1df03714
Bildquelle: © Paul-Georg Meister / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06.2015
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen