Mittwoch, Mai 06, 2015

Den fiesen Machenschaften der Banken und Versicherungen mit Prozesskostenfinanzierung Paroli bieten.

Sie kennen das: Sie sitzen im Beratungszimmer einer Bank und merken anfangs nicht, dass der Anlageberater Sie über den Tisch zieht. Erst viel später bemerken Sie die Falschberatung. Sie gehen zurück und reklamieren. Doch der Anlageberater weigert sich die Täuschung zuzugeben. 


Sie drohen mit einer Anzeige und Klage. Doch seien Sie ehrlich: wie oft ziehen Sie den Rechtsweg tatsächlich in Betracht? Die Aussicht auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte ab, ihr Recht geltend zu machen. Auch bei hohen Schadenssummen schrecken oftmals Geschädigte davor zurück, ihr Recht einzufordern und nehmen den Schaden einfach hin.

Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden einfach hinnehmen, hoch.

Doch das muss nicht sein: Die Lösung heißt Prozesskostenfinanzierung!

Die fiesen Machenschaften der Banken und Versicherungen

Vor allem Versicherungen und Banken führen Kapitalmarktanleger immer häufiger aufs Glatteis, wodurch diese erheblichen finanziellen Schaden erleiden.

Da vor etwa 15 Jahren Banken und Versicherungen vermehrt damit begonnen haben, alternative Finanzierungsmodelle und intransparente Anlageprodukte anzubieten, geraten vor allem Kapitalmarktanleger wie Versicherungs- und Kreditnehmer häufig unverschuldet in derartige Situationen.

Den Kunden wird durch geschickte Verkaufsgespräche vorgegaukelt, dass sie mit diesen in Wahrheit sehr riskanten Anlageprodukten auf der sicheren Seite wären und mehr Gewinn erzielen könnten. Jedoch stellt sich oftmals nach dem Vertragsabschluss alsbald heraus, dass statt hoher Renditen satte Verluste eingefahren werden. Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen und Banken machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.

Versuchen geschädigte Kapitalmarktanleger dann ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, müssen sie mit einem hohen Kostenrisiko rechnen, was im schlechtesten Fall zum finanziellen Bankrott führen kann. Diese Aussicht schüchtert viele Geschädigte ein, so dass sie den finanziellen Schaden einfach hinnehmen. Doch das muss nicht sein. Hilfe bieten hier seriöse Prozesskostenfinanzierer.

Wann macht Prozesskostenfinanzierung Sinn?

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder keine Rechtsschutzversicherung haben, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.

Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an die Prozessfinanzierungsgesellschaft ab und im Gegenzug beteiligen sie diese zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.

Bei der Wahl des richtigen Prozessfinanzierers kommt es vor allem auf zwei Kriterien an:
Zum einen ist die Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers erst ab einer bestimmten Höhe der Gesamtschadenssumme empfehlenswert. Viele größere Prozesskostenfinanzierer werden erst ab einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro oder mehr tätig.

Zum anderen sind viele Prozesskostenfinanzierer auf bestimmte Branchen spezialisiert.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft ist vor allem als Spezialist für geschädigte Kapitalmarktanleger tätig. Das Kerngeschäft der Gesellschaft umfasst die Finanzierung von Schadenersatzprozessen, aber auch den Ankauf und die Durchsetzung von Forderungen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsvertragsrecht. Derzeit unterstützt diese Prozessfinanzierungsgesellschaft mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Auch viele geschädigte Fremdwährungskreditnehmer, die durch die Franken-Krise Mitte Januar einen finanziellen Schaden erlitten haben, lassen sich ihr Prozesskostenrisiko von dem Prozessfinanzierer übernehmen.

Tipps, wie Sie sich vor finanziellen Schäden schützen können

Der BSZ e.V. rät: Augen auf beim Versicherungsabschluss! Finanzberater sind dazu verpflichtet Interessenten vor Vertragsabschluss über alle möglichen Risiken des Investments aufzuklären. Lassen Sie sich von Ihrem Berater zum einen eine Aufstellung aller anfallenden Kosten geben. Bestehen Sie zum anderen auf eine umfassende Kostenberechnung, die Ihren Anforderungen entspricht. Das ist wohl der sicherste Weg um sich vor künftigen Schäden zu schützen.

Viele Geschädigte können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg..

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. 

Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!

Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.

Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadensersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:
 
Bildquelle: © Lupo  / pixelio.de 
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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