Donnerstag, Mai 07, 2015

MBB Clean Energy: Zinszahlung für Anleihe erneut ausgesetzt

Vor einem Jahr blieb die Zinszahlung für die MBB Celan Energy Anleihe bereits aus. Auch in diesem Jahr warteten die Anleger vergeblich. Die Zinszahlung werde erneut ausgesetzt, teilte das Unternehmen mit.


Fällig wäre die Zinszahlung am 6. Mai gewesen. Zwei Tage vorher teilte MBB Clean Energy auf der Unternehmens-Website mit, dass die Zahlung ausgesetzt werde. Grund sei, dass der neue Vorstand die Prozesse zur nötigen Reparatur der Globalurkunde bewerte. „Vor einem Jahr konnten die Zinsen angeblich aus technischen Gründen nicht ausgezahlt werden, dann wurde die Globalurkunde für ungültig erklärt und ist auch fast ein Jahr später anscheinend noch nicht repariert und zu guter Letzt wird die Zinszahlung auch in diesem Jahr wieder ausgesetzt. Die Anleger sollten sich gut überlegen, ob sie dieses Spiel noch weiter mitmachen wollen“, sagt  BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Zur Erinnerung: MBB Clean Energy hatte 2013 die Mittelstandsanleihe begeben und rund 72 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Verzinst ist die Schuldverschreibung mit einem Kupon von 6,25 Prozent p.a. Doch schon die erste Zinszahlung vor einem Jahr wurde ausgesetzt. Gleiches gilt für die zweite Zinszahlung, die am 6. Mai 2015 fällig gewesen wäre. „Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus“, sagt der Fachanwalt. „Leider sind auch schon eine ganze Reihe anderer Mittelstandsanleihen ausgefallen und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. Daher sollten die Inhaber der MBB Clean Energy Schuldverschreibung jetzt handeln“, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Neben einer Kündigung der Anleihe käme auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung aber auch wegen Prospektfehlern entstanden sein. „6,25 Prozent Zinsen sind in der aktuellen Niedrigzinsphase sehr viel. Möglicherweise sollte den Anlegern damit die Anleihe schmackhaft gemacht werden. Prospektangaben müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein realistisches Bild von seiner Kapitalanlage machen kann“, erklärt der Rechtsanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MBB Clean Energy AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Gabriele genannt Gabi Schoenemann / pixelio.de  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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