Ein nur selten in der Geschichte der
Kapitalmärkte gewesener Finanz-Tsunami hat gestern vor allem die weltweiten
Devisenmärkte bis ins Mark erschüttert: Die Schweizer Notenbank hat entgegen
der letzten Verlautbarungen und ohne jegliche Vorankündigung den von ihr
jahrelang verteidigten Referenzkurs des Euro gegenüber dem Schweizer Franken im
Bereich von 1,20 aufgegeben.
In der Folge hat der zuvor gehaltene
Schweizer Franken um in der Spitze sagenhafte 41% gegenüber dem Euro
aufgewertet. Dies stellt zugleich den heftigsten Tagesverlust in der Geschichte
des Euro überhaupt dar. Später pendelte sich der Euro-Kurs um die Parität von
ca. 1 Schweizer Franken ein.
Ein
Finanzmarkt-Tsunami unvorstellbaren Ausmaßes
In diesem Artikel sollen die wirtschaftlichen
Hintergründe und kommenden mutmaßlichen ökonomischen Implikationen dieses
einmaligen Notenbank-Schritts keine Rolle spielen.
Vielmehr wollen wir einen Blick auf die
Auswirkungen in vielen Depots werfen, in denen sich Positionen befunden haben,
die auf ein Beibehalten des Euro-Kurses von 1,20 Schweizer Franken gesetzt hatten.
Die Folgen sind in vielen Fällen schlicht
desaströs, ruinös.
Viele Depots existieren schlicht nicht mehr,
das Eigenkapital ist vollkommen aufgebraucht. Und noch schlimmer, in vielen
Fällen kommen nun auf die Kunden Nachschusspflichten zu, die sie zum Ausgleich
ihres Kontos gegenüber ihrem Broker zu leisten haben.
So ist aus Marktkreisen zu vernehmen, dass
auch in Depots von reinen Privatkunden mit mehreren Hunderttausend Euro
Anlagesumme die Nachschusspflichten teilweise mehrere Millionen Euro betragen.
In etlichen uns zu Ohren gekommenen Fällen
bedeutet dies die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des betroffenen
Privatkunden.
Viele
Forex-Broker sitzen auf katastrophalen Verlusten
Auch viele Forex-Broker haben katastrophale
Verluste hinnehmen müssen. Der US-Broker Alpari hat bereits Insolvenz
angemeldet, die US-Broker FXCM, der Schweizer Broker Swissquote, der britische
Broker IG Markets befinden sich nach Medienangaben in Schieflage. Dies dürfte
nach aller Erfahrung und nach uns mitgeteilten Informationen allerdings erst
der Anfang sein. Andere Broker auch im deutschsprachigen Raum haben ebenfalls
riesige Millionen-Verluste erlitten.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht
Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth &
Partner hat selbst als Finanzanalyst früher mehrere Jahre in
Vermögensverwaltungen gearbeitet und kennt die Umstände dieser Katastrophe
genau: „Einen generellen Tipp, wie ich mich als betroffener Anleger –
unabhängig von diesem wirtschaftlichen und auch emotionalen Desaster – rechtlich verhalten sollte, kann ich hier
nicht geben. Wie immer ist dies eine Frage des Einzelfalls.
Betroffene
Anleger sind nicht schutzlos
Sollte ein Betroffener eine
Vermögensverwaltung beauftragt haben, die durch ihr Handeln diese Verluste
verursacht hat, kann er unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen den
Vermögensverwalter haben. Die Vermögensverwaltung könnte möglicherweise bei der Eingehung von
Devisenpositionen absprachewidrig gehandelt haben, insbesondere auch ein zu
hohes Risiko eingegangen sein. Auch könnte der Vermögensverwalter
Informationspflichten gegenüber dem Kunden verletzt haben.“
Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Zugleich muss
ein Geschädigter unter Umständen damit rechnen, dass die depotführende Bank im
Rahmen des Brokervertrags von dem Betroffenen einen etwaig aufgelaufenen
negativen Depotstand als Nachschussleistung zum Kontoausgleich einfordern wird.
Im Markt ist ja bekannt, dass manche Broker teilweise auf Nachschüssen
gegenüber ihren Kunden von großen zweistelligen Millionenbeträgen sitzen. In
diesem Fall kann sich ein Betroffener allerdings unter Umständen gegen die
Zahlung dieser Nachschüsse wehren. Denn uns ist bekannt, dass die Bestimmung
der Höhe der Nachschusspflichten in bestimmten Fällen sehr intransparent
erfolgt ist. Auch andere Unregelmäßigkeiten seitens der Broker sind uns hier
zugetragen worden.
Gleiches gilt für Privatkunden, die ohne
Vermögensverwalter ihre Konten selbst betreut haben. Auch diese Kunden sollten
nicht einfach die von den Brokern etwaig geforderten Nachschussbeträge
begleichen, sondern hier ebenfalls anwaltliche Hilfe nehmen.“
Kurzum, betroffene Anleger sollten überlegen,
die erlittenen Verluste nicht einfach hinzunehmen, sondern in einem ersten
Schritt ihre individuelle rechtliche Position durch einen qualifizierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt
es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vermögensverwaltungsgesellschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkurd
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