Freitag, Januar 16, 2015

Crash Euro-Schweizer Franken: Tausende Anleger erleiden desaströse Verluste –Was Betroffene nun rechtlich tun sollten!

Ein nur selten in der Geschichte der Kapitalmärkte gewesener Finanz-Tsunami hat gestern vor allem die weltweiten Devisenmärkte bis ins Mark erschüttert: Die Schweizer Notenbank hat entgegen der letzten Verlautbarungen und ohne jegliche Vorankündigung den von ihr jahrelang verteidigten Referenzkurs des Euro gegenüber dem Schweizer Franken im Bereich von 1,20 aufgegeben.

In der Folge hat der zuvor gehaltene Schweizer Franken um in der Spitze sagenhafte 41% gegenüber dem Euro aufgewertet. Dies stellt zugleich den heftigsten Tagesverlust in der Geschichte des Euro überhaupt dar. Später pendelte sich der Euro-Kurs um die Parität von ca. 1 Schweizer Franken ein.

Ein Finanzmarkt-Tsunami unvorstellbaren Ausmaßes

In diesem Artikel sollen die wirtschaftlichen Hintergründe und kommenden mutmaßlichen ökonomischen Implikationen dieses einmaligen Notenbank-Schritts keine Rolle spielen.

Vielmehr wollen wir einen Blick auf die Auswirkungen in vielen Depots werfen, in denen sich Positionen befunden haben, die auf ein Beibehalten des Euro-Kurses von 1,20 Schweizer Franken gesetzt hatten.

Die Folgen sind in vielen Fällen schlicht desaströs, ruinös.
Viele Depots existieren schlicht nicht mehr, das Eigenkapital ist vollkommen aufgebraucht. Und noch schlimmer, in vielen Fällen kommen nun auf die Kunden Nachschusspflichten zu, die sie zum Ausgleich ihres Kontos gegenüber ihrem Broker zu leisten haben.

So ist aus Marktkreisen zu vernehmen, dass auch in Depots von reinen Privatkunden mit mehreren Hunderttausend Euro Anlagesumme die Nachschusspflichten teilweise mehrere Millionen Euro betragen.
In etlichen uns zu Ohren gekommenen Fällen bedeutet dies die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des betroffenen Privatkunden.

Viele Forex-Broker sitzen auf katastrophalen Verlusten

Auch viele Forex-Broker haben katastrophale Verluste hinnehmen müssen. Der US-Broker Alpari hat bereits Insolvenz angemeldet, die US-Broker FXCM, der Schweizer Broker Swissquote, der britische Broker IG Markets befinden sich nach Medienangaben in Schieflage. Dies dürfte nach aller Erfahrung und nach uns mitgeteilten Informationen allerdings erst der Anfang sein. Andere Broker auch im deutschsprachigen Raum haben ebenfalls riesige Millionen-Verluste erlitten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner hat selbst als Finanzanalyst früher mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet und kennt die Umstände dieser Katastrophe genau: „Einen generellen Tipp, wie ich mich als betroffener Anleger – unabhängig von diesem wirtschaftlichen und auch emotionalen Desaster  – rechtlich verhalten sollte, kann ich hier nicht geben. Wie immer ist dies eine Frage des Einzelfalls.

Betroffene Anleger sind nicht schutzlos

Sollte ein Betroffener eine Vermögensverwaltung beauftragt haben, die durch ihr Handeln diese Verluste verursacht hat, kann er unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermögensverwalter haben. Die Vermögensverwaltung könnte  möglicherweise bei der Eingehung von Devisenpositionen absprachewidrig gehandelt haben, insbesondere auch ein zu hohes Risiko eingegangen sein. Auch könnte der Vermögensverwalter Informationspflichten gegenüber dem Kunden verletzt haben.“

Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Zugleich muss ein Geschädigter unter Umständen damit rechnen, dass die depotführende Bank im Rahmen des Brokervertrags von dem Betroffenen einen etwaig aufgelaufenen negativen Depotstand als Nachschussleistung zum Kontoausgleich einfordern wird. Im Markt ist ja bekannt, dass manche Broker teilweise auf Nachschüssen gegenüber ihren Kunden von großen zweistelligen Millionenbeträgen sitzen. In diesem Fall kann sich ein Betroffener allerdings unter Umständen gegen die Zahlung dieser Nachschüsse wehren. Denn uns ist bekannt, dass die Bestimmung der Höhe der Nachschusspflichten in bestimmten Fällen sehr intransparent erfolgt ist. Auch andere Unregelmäßigkeiten seitens der Broker sind uns hier zugetragen worden.

Gleiches gilt für Privatkunden, die ohne Vermögensverwalter ihre Konten selbst betreut haben. Auch diese Kunden sollten nicht einfach die von den Brokern etwaig geforderten Nachschussbeträge begleichen, sondern hier ebenfalls anwaltliche Hilfe nehmen.“

Kurzum, betroffene Anleger sollten überlegen, die erlittenen Verluste nicht einfach hinzunehmen, sondern in einem ersten Schritt ihre individuelle rechtliche Position durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vermögensverwaltungsgesellschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkurd

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