In unserem ersten Artikel vom Freitag, 16.01.2015, hatten wir den Euro-Franken Crash kurz skizziert. Wir hatten insbesondere auch dargelegt, dass nunmehr viele deutschsprachige und ausländische (FX-)Broker auf katastrophalen Verlusten sitzen und ihre Kunden höchstwahrscheinlich zur Erfüllung ihrer Nachschussverpflichtungen auffordern werden.
Gerade ein Wochenende später nimmt die Geschichte
wie von uns prognostiziert nun ihren Lauf.
Aus dem Markt ist uns jetzt vielfach
berichtet worden, dass Broker wie z.B. die Saxobank, FXCM und andere sich bereits an die
betroffenen Kunden gewandet haben mit der Aufforderung, ihrer Nachschussverpflichtung
zum Kontoausgleich nachzukommen, und zwar teilweise sehr kurzfristig noch
innerhalb der nächsten Tage.
In Zahlen - teilweise sollen Kunden innerhalb
weniger Tage nun mehrere Millionen Euro aufbringen!
Viele
FX-Broker sitzen auf Forderungen von zweistelligen Millionen gegenüber ihren
Kunden
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht
Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth &
Partner hat selbst als Finanzanalyst und Vermögensverwalter früher mehrere
Jahre in Vermögensverwaltungen teilweise mit einem Schwerpunkt im
Devisenbereich gearbeitet. Er kennt daher die üblichen internen
Geschäftsabläufe, Brokerverträge und „Garantien“, die häufig auch Neukunden im
Rahmen von Marketingoffensiven gerade von FX-Brokern gegeben werden: „Wir
wissen, dass die Broker bereits begonnen haben, auf die Kunden telefonisch oder
auch schriftlich zuzugehen, um sie zum Kontoausgleich innerhalb kurzer Zeit zu
bewegen. Auch wenn jeder Einzelfall im Einzelfall geprüft werden muss, können wir nur jedem Betroffenen empfehlen,
dieser Zahlungspflicht auf gar keinen Fall nachzukommen.
Denn teilweise sind in den Brokerverträgen
überhaupt keine rechtlichen Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen
enthalten.
Teilweise haben wir erhebliche rechtliche
Zweifel, ob die statuierten Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen
einzelner Broker – z.B. etwa der Saxobank oder auch von FXCM – im vorliegenden
Crash-Fall überhaupt ausreichend sind.
Einzelne Mitarbeiter eines FX-Brokers haben
zudem in offenen Internet-Blogs explizit damit geworben, dass ihre Bank – im
Ernstfall – gerade auf ihre Nachschusspflicht verzichten würde. Und darüber
hinaus wissen wir auch von persönlichen schriftlichen Zusagen im Einzelfall
gerade gegenüber Neukunden von Forex-Brokern, dass auf die Geltendmachung von
solchen Nachschusspflichten grundsätzlich verzichtet würde.“
Viele
Geschädigte haben rechtlich gute Karten, ihr Konto nicht ausgleichen zu müssen
Rechtsanwalt Kurdum: „Bei vielen FX-Brokern
herrscht blanke Panik, einige stehen mit dem Rücken zur Wand, auch
Übernahmegerüchte machen – wie immer in solchen Fällen - nunmehr in der Branche
die Runde. Viele Devisen-Broker werden nunmehr bereits schon aus
Selbsterhaltungsgründen zusehen, bei ihren betroffenen Kunden auf einem
Kontoausgleich zu bestehen. Betroffene haben aber nach einem ersten Überblick
rechtlich gute Chancen, genau diese Nachschusspflicht zu verweigern.
Mehr noch: Einige Banken müssen sich fragen
lassen, auf welche Art und Weise sie eigentlich genau im Gefolge des Kurssturzes
des Euros gegenüber dem Franken am letzten Donnerstagmittag die Positionen
ihrer Kunden en detail (!) geschlossen haben. Sollten sich hier erste Zweifel
bestätigen, dass sich hierbei bei bestimmten Forex-Brokern „Unregelmäßigkeiten“
ergeben haben, könnten sich umgekehrt sogar die betroffenen Banken
schadensersatzpflichtig gemacht haben und wären selbst verpflichtet, ihrem
Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Fazit: Betroffene Anleger sollten in keinem
Fall auf die erste Anforderung ihres Brokers hin ihr Konto ausgleichen, sondern
ihre individuelle rechtliche Position unbedingt durch einen qualifizierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“
Für
die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Vermögensverwaltungsgesellschaften. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Bildquelle: © Andrea Damm / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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drspäkurd
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