Montag, Januar 19, 2015

Euro-Franken Crash: Broker fordern Nachschüsse ein - Betroffene sollten nicht zahlen!

In unserem ersten Artikel vom Freitag, 16.01.2015, hatten wir den Euro-Franken Crash kurz skizziert. Wir hatten insbesondere auch dargelegt, dass nunmehr viele deutschsprachige und ausländische (FX-)Broker auf katastrophalen Verlusten sitzen und ihre Kunden höchstwahrscheinlich zur Erfüllung ihrer Nachschussverpflichtungen auffordern werden.


Gerade ein Wochenende später nimmt die Geschichte wie von uns prognostiziert nun ihren Lauf.

Aus dem Markt ist uns jetzt vielfach berichtet worden, dass Broker wie z.B. die Saxobank,  FXCM und andere sich bereits an die betroffenen Kunden gewandet haben mit der Aufforderung, ihrer Nachschussverpflichtung zum Kontoausgleich nachzukommen, und zwar teilweise sehr kurzfristig noch innerhalb der nächsten Tage.
In Zahlen - teilweise sollen Kunden innerhalb weniger Tage nun mehrere Millionen Euro aufbringen!

Viele FX-Broker sitzen auf Forderungen von zweistelligen Millionen gegenüber ihren Kunden

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner hat selbst als Finanzanalyst und Vermögensverwalter früher mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen teilweise mit einem Schwerpunkt im Devisenbereich gearbeitet. Er kennt daher die üblichen internen Geschäftsabläufe, Brokerverträge und „Garantien“, die häufig auch Neukunden im Rahmen von Marketingoffensiven gerade von FX-Brokern gegeben werden: „Wir wissen, dass die Broker bereits begonnen haben, auf die Kunden telefonisch oder auch schriftlich zuzugehen, um sie zum Kontoausgleich innerhalb kurzer Zeit zu bewegen. Auch wenn jeder Einzelfall im Einzelfall geprüft werden muss,  können wir nur jedem Betroffenen empfehlen, dieser Zahlungspflicht auf gar keinen Fall nachzukommen.

Denn teilweise sind in den Brokerverträgen überhaupt keine rechtlichen Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen enthalten.
Teilweise haben wir erhebliche rechtliche Zweifel, ob die statuierten Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen einzelner Broker – z.B. etwa der Saxobank oder auch von FXCM – im vorliegenden Crash-Fall überhaupt ausreichend sind.

Einzelne Mitarbeiter eines FX-Brokers haben zudem in offenen Internet-Blogs explizit damit geworben, dass ihre Bank – im Ernstfall – gerade auf ihre Nachschusspflicht verzichten würde. Und darüber hinaus wissen wir auch von persönlichen schriftlichen Zusagen im Einzelfall gerade gegenüber Neukunden von Forex-Brokern, dass auf die Geltendmachung von solchen Nachschusspflichten grundsätzlich verzichtet würde.“

Viele Geschädigte haben rechtlich gute Karten, ihr Konto nicht ausgleichen zu müssen

Rechtsanwalt Kurdum: „Bei vielen FX-Brokern herrscht blanke Panik, einige stehen mit dem Rücken zur Wand, auch Übernahmegerüchte machen – wie immer in solchen Fällen - nunmehr in der Branche die Runde. Viele Devisen-Broker werden nunmehr bereits schon aus Selbsterhaltungsgründen zusehen, bei ihren betroffenen Kunden auf einem Kontoausgleich zu bestehen. Betroffene haben aber nach einem ersten Überblick rechtlich gute Chancen, genau diese Nachschusspflicht zu verweigern.

Mehr noch: Einige Banken müssen sich fragen lassen, auf welche Art und Weise sie eigentlich genau im Gefolge des Kurssturzes des Euros gegenüber dem Franken am letzten Donnerstagmittag die Positionen ihrer Kunden en detail (!) geschlossen haben. Sollten sich hier erste Zweifel bestätigen, dass sich hierbei bei bestimmten Forex-Brokern „Unregelmäßigkeiten“ ergeben haben, könnten sich umgekehrt sogar die betroffenen Banken schadensersatzpflichtig gemacht haben und wären selbst verpflichtet, ihrem Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Fazit: Betroffene Anleger sollten in keinem Fall auf die erste Anforderung ihres Brokers hin ihr Konto ausgleichen, sondern ihre individuelle rechtliche Position unbedingt durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vermögensverwaltungsgesellschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Andrea Damm / pixelio.de  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkurd

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