Das Landgericht München hat die Lange Vermögensberatung GmbH zur vollständigen Rückabwicklung von Beteiligungen an den Schifffonds MS Stadt Wismar sowie des FFH Fonds Nr. 31 ,,Caria" GmbH & Co.KG verurteilt.
Die Lange Vermögensberatung hat in beiden Fällen den eingesetzten Anlagebetrag abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zu ersetzen. Weiter muss das Unternehmen Anleger von sämtlichen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freistellen, so auch von eventuellen Darlehnszahlungen. Anleger hatten teilweise in den Fonds durch aufgenommene Darlehen investiert.
Dem Urteil des Landgerichts ist zu entnehmen, dass auch Anleger von anderen als den genannten Schifffonds betroffen sein könnten. Das Landgericht bekräftigt in seinem Urteil nochmals die vom BGH aufgestellten allgemeinen Grundsätze zur Anlageberatung. Auch Vertrauensanwälte des BSZ e.V. vertreten Anleger, welche ihre Fondsbeteiligungen über die Lange Vermögensberatung erworben haben. Erste Klagen wurden beim Landgericht München bereits eingereicht.
Die Klagen stützen sich vor allem auf die erfolgte Falschberatung durch das Unternehmen. So hatte das Unternehmen die Kapitalanleger beispielsweise davon überzeugt, dass die gezeichneten Fonds als sichere Kapitalanlagen einzustufen sind. Dies ist bei Schifffonds in der Regel jedoch gerade nicht zutreffend. Es handelt sich zumeist um unternehmerische Beteiligungen, welche das Risiko des Totalverlustes in sich tragen. Auch möglicherweise erweckte Fehlvorstellungen beim Anleger über die Verfügbarkeit des Kapitals, der Vertriebskosten und zur Vergütungsstruktur innerhalb des Fonds bilden Grundlage der Klagen.
Wahrscheinlich konnte auch bei anderen von der Lange Vermögensberatung GmbH beratenden Anlegern kein umfassendes realistisches Bild vom zu zeichnenden Fonds vermittelt worden sein. Dies stellt jedoch die Hauptpflicht des Anlageberaters dar.
Es droht Verjährung! Für solche Fälle gilt eine maximale Verjährungsfrist von 10 Jahren seit Zeichnung aus diesem Grund sind Ansprüche zeitnah zu prüfen. Es bestehen gute Gründe, der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Lange Vermögensberatung / geschlossene Fonds" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 04.11.2014 wieder. Danach eintretende Änderungen können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw.
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