Mittwoch, November 05, 2014

MS Deutschland: Keine Sanierung in Eigenregie

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der Betreibergesellschaft der MS Deutschland ist vom Tisch. Stattdessen wird es ein Regelinsolvenzverfahren geben.


Sanierer Frank Wolfram Günther, der in Geschäftsangelegenheiten als Interimschef auf der Brücke des Traumschiffs steht, hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren sei transparenter für die Betroffenen und notwendige Entscheidungen könnten schneller getroffen werden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits geschädigte Anleger in Schadensersatzverfahren vertritt, kann diesem Schritt nur positive Seiten abgewinnen: "Die Anleger haben das Vertrauen in die Führung der MS Deutschland verloren. Eine Insolvenzverwaltung unter Leitung eines darin erfahrenen Anwaltes und unabhängigen Sanierungsexperten ist allemal besser als der verzweifelte Versuch, die Kastanien noch selbst aus dem Feuer holen zu wollen!" Die Sanierungsziele bleiben davon ohnehin unberührt: Ziel ist es noch immer, den Betrieb der MS Deutschland fortzuführen und das Unternehmen wieder in die Zahlungsfähigkeit zu führen.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät Anlagern allerdings, nicht nur auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, sondern proaktiv die Wahrung der persönlichen Interessen mit Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank und Kapitalmarktrecht in die Hände zu nehmen. Cäsar-Preller: "Kern der Sanierung ist wohl ein Forderungsverzicht der Anleger. Daher sollten auch andere rechtliche Schritte geprüft werden." In Betracht zieht der Fachanwalt z.B. Schadensersatzansprüche, die aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein könnten.

Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent begeben. Rund 50 Millionen Euro haben die Anleger in die Anleihe investiert. Sie müssen nun finanzielle Verluste befürchten.

Nähere Details werden sie vermutlich bei der Gläubigerversammlung am 12. November erfahren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Bildquelle: © Inge Lebang / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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