Donnerstag, Oktober 30, 2014

MPC MS Rio Ardeche vor der Insolvenz

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Vollcontainerschiffs MPC MS Rio Ardeche: Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67a IN 498/14). Anlegern droht der Totalverlust.


Seit 2006 konnten sich die Anleger an dem Vollcontainerschiff MS Rio Ardeche beteiligen. Allerdings erfüllte die Beteiligung nicht die prognostizierten Erwartungen, so dass nun offenbar der Schlussstrich gezogen wurde, wie das fondstelegramm meldet. Selbst eine Aufstockung des Eigenkapitals hätte demnach keinen Sinn mehr gemacht. ,,Die Anleger müssen jetzt nicht nur den Totalverlust, sondern ggfs. auch die Rückforderung bereits geleisteter Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter befürchten. Dagegen sollten sie sich zur Wehr setzen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

So könne überprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung der Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage. ,,Und von denen gibt es eine ganze Reihe. Angefangen von sinkenden Charterraten über lange Laufzeiten bis zu Wechselkursschwankungen", so der Anwalt. Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, seien sie nicht immer entsprechend aufgeklärt worden. ,,Die Erfahrung zeigt, dass Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen trotz der Risiken auch immer wieder an Anleger vermittelt wurden, die eine sichere Investitionsmöglichkeit gesucht haben, um z.B. fürs Alter etwas auf die hohe Kante zu legen. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das gelte auch, wenn die Banken die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhalten, nicht offen gelegt haben. Die Rechtsprechung des BGH sieht vor, dass die Anleger zwingend über diese so genannten Kick-Backs informiert werden müssen, ehe sie sich für eine Beteiligung entscheiden. Sollten dann auch noch hohe Innenprovisionen geflossen sein, ergibt sich ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzforderungen. Cäsar-Preller: ,,Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC MS Rio Ardeche". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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