Donnerstag, Oktober 30, 2014

MS Deutschland insolvent - Anleihe-Geschädigte funken ebenfalls SOS und lassen Schadensersatzansprüche prüfen!

Am gestrigen 29.10.14 haben die MS ,,Deutschland" Beteiligungsgesellschaft und die Reederei Peter Deilmann einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.  Damit hat jetzt mit der Traumschiff-Anleihe auch die 22. Mittelstandsanleihe die Segel gestrichen.


Als Sargdeckel nennt die Emittentin selbst die ,,Verschlechterung der Liquiditätssituation nach der ersten Gläubigersammlung". Dies erscheint auf den ersten Blick auch plausibel, denn erfahrungsgemäß  dürften die Medienberichte der letzten Wochen über eine Unternehmenskrise wie die der MS Deutschland nicht ohne Auswirkungen auf verschreckte Geschäftspartner geblieben sein mit der Folge, dass sich die Finanzkrise selbstverstärkend zugespitzt hat.

Nun also das vorläufige Ende des Traumschiffs. Und natürlich beginnen jetzt auch die üblichen - gesetzlich nach der Insolvenzordnung vorgesehenen - Sanierungs-Mechanismen, wie denn das Schiff wieder flott gemacht werden könnte.

Ob die Restrukturierung von Erfolg gekrönt sein wird, steht in den Sternen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth hatte bereits in einem früheren Beitrag einige aktuelle bilanzielle Finanz-Parameter der Reederei in Augenschein genommen und auch die weiteren wirtschaftlichen Aussichten der Firma skeptisch beurteilt.

Wie auch immer die Sanierungsbemühungen enden werden, alle Verantwortlichen im Umfeld der MS Deutschland fordern bereits jetzt, dass die Anleihegläubiger einen erheblichen Beitrag in Form eines Schuldenschnitts leisten müssen, um die existenzbedrohend niedrige Eigenkapitalquote des Dampfers sowie seine hohen Zinszahlungen von jährlich allein ca. EUR 3 Mio. zu beseitigen.

Die Sanierungsbemühungen, die auf der 1. Gläubigerversammlung vom 08.10.2014 in Form u.a. einer Zinsstundung beabsichtigt waren, werden hier nicht ausreichen, wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Kurdum feststellt. Da diese 1. Gläubigerversammlung zudem mangels ausreichender Präsenz der Anleihegläubiger nicht das notwendige 50%-Quorum erreicht hatte, müssen nun die Gläubiger in einer 2. Versammlung am 12. November nachsitzen und mit noch deutlich weitergehenden Forderungen nach signifikanten Einschnitten in ihre Anleiherechte rechnen.

,,So oder so, nach dem SOS des Hochseedampfers ist das Kind in den Brunnen gefallen, Anleger sollten nicht von einer schnellen Wiedergeburt träumen", so Rechtsanwalt Kurdum. ,,Verständlicherweise sind viele Anleger vergrätzt über die Entwicklung der Firma in den letzten Jahren und Monaten sowie auch über die Kursentwicklung der Anleihe. Auch nach Hinweisen von Mandanten und interessierten Anrufern in unserer Kanzlei gehen wir dabei derzeit der Frage nach, ob denn im Gefolge der Anleiheemission im Dezember 2012 alle Zeichner umfassend, richtig und nicht irreführend über die Firma informiert worden sind. Dies trifft zugleich die Frage, ob der Wertpapierprospekt aus dem Dezember 2012 überhaupt ,,richtig" im Sinn des Gesetzes war. Nach unserer Ersteinschätzung gibt es Grund zur Annahme, dass eben dies nicht der Fall gewesen ist."

Rechtsanwalt Kurdum weiter: ,,In diesem Fall haben geschädigte Anleihezeichner einen Anspruch auf Schadensersatz in voller Höhe gegen die Prospektverantwortlichen.

Unsere Prüfung dauert noch an. Insbesondere interessieren uns die Aussagen im Prospekt zur Werthaltigkeit des Schiffs, das ja als Sicherheit für die 50-Mio.-Anleihe fungiert und nunmehr nach letzten Meldungen nur noch aus fast wertlosem Schrott von wenigen Millionen Euro bestehen soll. Zu prüfen sein werden ebenfalls die Umstände des Verkaufs des Schiffs Anfang diesen Jahres vom damaligen Mehrheitseigentümer AURELIUS an Callista. Wir schließen auch nicht aus, dass wir auch bei der Analyse der Chronologie der Ereignisse der letzten Jahre auf weitere Fragen stoßen werden."

Wenn Anleger, die in die 6,875%-Anleihe der MS Deutschland investiert haben, angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum blickt hierbei nicht nur mit einem juristischen Blickwinkel, sondern als ausgebildeter Finanzanalyst sowie Portfoliomanager auch unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt auf den Traumschiff-Bond.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drspäkur

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