Montag, August 04, 2014

Weitere Urteile gegen Samiv-Vermittler

Nachdem das OLG München bereits mit Beschluss vom 10.03.2014 die Berufung eines seinem Kunden gegenüber zum Schadensersatz verurteilten Vermittlers von sog. Samiv-Anlagen (,,Anlagen mit fester Laufzeit - AFL") zurückgewiesen hat, hat nunmehr auch das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10.07.2014 festgestellt, dass die Berufung eines zuvor vom Landgericht Hanau ebenfalls zum Schadensersatz verurteilten Samiv-Vermittlers aussichtslos ist.


Sowohl das Landgericht Hanau wie auch das OLG Frankfurt am Main haben festgestellt, dass der beklagte Versicherungsmakler - entgegen seiner Darstellung - die Klägerin in finanziellen Angelegenheiten beraten und ihr hierbei auch eine Anlage bei der Samiv AG empfohlen hatte. Hierzu haben beide Gerichte übereinstimmend entschieden, dass der Versicherungsmakler seine Kundin nicht ordnungsgemäß, d.h. weder anleger- noch objektgerecht beraten hatte, als er ihr gegenüber von einer sicheren Anlagemöglichkeit gesprochen und das Kapitalverlustrisiko verschleiert hatte.

Überdies hatte es der Beklagte versäumt, die Klägerin über das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Samiv AG aufzuklären. Der beklagte Samiv-Vermittler muss der Klägerin daher den erlittenen Totalverlust zzgl. einer Verzinsung von 2% ersetzen, wie er ihr auch die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen hat.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main steht daher in Einklang mit den mittlerweile bereits vorliegenden Entscheidungen weiterer Land- wie auch Oberlandesgerichte, die die jeweiligen Samiv-Vermittler - in der Regel örtliche Versicherungsmakler - zum Schadensersatz wegen der vermittelten Samiv-Anlagen verurteilt haben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hünlein rechtsanwälte vertritt derzeit eine Mehrzahl von betroffenen Samiv-Geschädigten vor unterschiedlichen Landgerichten, wobei die Anwälte zuversichtlich sind, dass die jeweiligen Vermittler in Kürze ebenso zum Schadensersatz verurteilt werden. Sofern Sie ebenfalls derartige Samiv-Anlagen erworben und Verluste erlitten haben sollten, stehen Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für eine Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche zur Verfügung, wobei diese für Rechtsschutzversicherte auch gern die Deckungsanfrage übernehmen.

Fazit des BSZ® e.V.
Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.  Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Klaus Hünlein

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
hünl.

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