Es bleibt dabei - die Aktie und auch die Anleihe des einstigen Marktführers für Küchenmöbel Alno machen keinen Investor glücklich. Dies war bereits in den Jahren nach dem Börsengang im Jahr 1995 so, an dessen einer Präsentation im Rahmen der Roadshow der Autor dieses Beitrags teilgenommen hat, und dies ist auch heute noch so.
War das Unternehmen erst im Jahr 2012 nur knapp der Pleite entgangen, so schafft es die Firma auch seit diesem Zeitpunkt nicht, auf einen nachhaltigen Wachstumskurs mit schwarzen Zahlen zu gelangen.
Vor einigen Wochen hat Alno anlässlich seines Quartalszahlen-Berichts zwar wieder einmal Optimismus verbreitet, operative Gewinne konnte das Unternehmen aber immer noch nicht aufweisen.
Auch die ,,Guidance" des Vorstands für das Gesamtjahr 2014 liest sich bescheiden. So erwartet die Mannschaft um Unternehmens-Chef Müller knapp schwarze Zahlen, allerdings bedingt durch Sondereffekte aus einer Übernahme.
Begründeter Optimismus aufgrund einer operativen Stärke des Unternehmens sieht anders aus!
Auch der Kursverlauf der Anleihe scheint jetzt wieder einen aufkommenden stärkeren Gegenwind bereits einzupreisen.
Heute hat die mit 8,5% verzinste Alno-Anleihe aus dem Jahr 2013 mit einer Laufzeit bis zum 14.05.2018 ein neues Verlaufstief von unter 70% erreicht, beim aktuellen Kurs ergibt sich somit eine annualisierte Rendite von über 20%.
Auch zukünftig erwartet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum, zudem ausgebildeter Finanzanalyst, hier keinen durchgreifenden Durchbruch zum Besseren. ,,Alno hat schlicht ein Margenproblem. Dazu kommt, dass wesentliche Finanzkennziffern in der Firmenbilanz unbefriedigend sind. Die Firma hat z.B. bei einem Schuldenberg von über 200 Millionen EUR kaum Risikopuffer, zudem belasten die Zinsaufwendungen stetig die Ergebnisse. Um hier wieder mehr Spielraum zu bekommen, dürfte das Thema ,,Kapitalerhöhung" hier nicht vom Tisch sein. Ein Thema, was in der Regel Aktionäre nicht gern sehen und auch dem Kurs nicht hilft!"
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei begleitet Themen wie Mittelstandsanleihen aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Wenn Anleger, die in Mittelstandsanleihen wie Alno oder andere Anleihen investiert haben, rechtliche Unterstützung wünschen, können sie sich an einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
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Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen/Alno" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspäkur
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