Anleger des HCI Renditefonds IV müssen zwei weitere Insolvenzen verkraften. Über die Gesellschaften der Containerschiffe MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star wurde nach Angaben des fondstelegramm das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).
Nach der Insolvenz der MS Berta im vergangenen Jahr, droht nun drei Schiffen aus dem Dachfonds die Insolvenz.
Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Dachfonds HCI Renditefonds IV im Dezember 2003 platziert. Ursprünglich hatte der Fonds in die zwölf Schiffe MS Patagonia, MS Euro Max, MS Frisian Pioneer, MS Frisian Sky, MS Frisian Star, MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden, MS Stadt Flensburg, MS MarChaser, MS Berta, HR Marion und HR Margaretha investiert. Die Schiffe MS Patagonia und MS Frisian Sky wurden bereits verkauft. ,,Nun drohen die Insolvenzen von drei Schiffen. Das macht die Lage für den Fonds und für die Anleger umso schwieriger", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zumal der Dachfonds die Folgen der Krise der Schifffahrt ohnehin zu spüren bekam und Anleger teilweise auf Ausschüttungen verzichten mussten.
,,Jetzt könnte die Situation sich noch weiter dramatisch verschlechtern. Die Anleger werden wohl Verluste hinnehmen müssen", befürchtet Cäsar-Preller. Daher empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Da es bei der Vermittlung von Schiffsfonds in der Vergangenheit immer wieder zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen sei, sieht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt durchaus gute Chancen für Schadensersatz. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Schließlich kann im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes eintreten. Cäsar-Preller: ,,Daher kann die Investition in den HCI Renditefonds IV auch nicht für sicherheitsorientierte Anleger, die sich eine Altersvorsorge aufbauen wollten, geeignet gewesen sein. Erfahrungsgemäß spielten im Beratungsgespräch verkaufsfördernde Argumente wie sicher oder renditestark trotzdem eine große Rolle."
Hingegen spielten die Vermittlungsprovisionen für die Bank wahrscheinlich nur eine untergeordnete bis gar keine Rolle. Zu Unrecht: Denn nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese Rückvergütungen offengelegt werden, da sie einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Das Verschweigen dieser sogenannten Kick-Backs kann ebenso den Anspruch auf Schadensersatz begründen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.
Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten Anleger, die ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, schnell handeln.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Renditefonds IV" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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