Dienstag, August 26, 2014

Aktuell: Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukrediten - Wird der Gesetzgeber eingreifen?

Bis zum Jahr 2015 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit, die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilien-Darlehen in nationales Recht umzusetzen.


Diesen Zeitraum möchten auch die Interessensgruppen von Verbrauchern nutzen, um darauf zu drängen, dass der Gesetzgeber auch verbindliche Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeits-entschädigung festlegen solle.

Ganz konkret fordern derzeit Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband, die Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitig vom Darlehensnehmer gekündigte und zurückgezahlte Immobilienkredite auf 5 % zu begrenzen.

Hintergrund dieser Zahl ist, dass Darlehensnehmer in den letzten Jahren immer höhere Schadensersatzleistungen in Form der Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank zahlen mussten. So ist der durchschnittliche Betrag von 4% im Jahr 2007 auf ungefähr 11% im Jahr 2013 gestiegen.

Diese Entwicklung ist sicher nicht nur mit den in den letzten Jahr immer weiter gesunkenen Kapitalmarktzinsen zu erklären, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner.
,,Wir beobachten hierbei auch, dass Banken bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sich recht häufig zum Nachteil ihres Kunden verrechnen", so Rechtsanwalt Kurdum.

,,Nach unserer Einschätzung war in ca. 70% der Fälle die von der Bank ermittelte Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch. Die Fehlerquellen sind hierbei vielfältig - z.B. die Nichtberücksichtigung von Sondertilgungen, falsche Zinssätze, bei mehreren Festzinsperioden fehlerhaft angepasste Zinssätze, falsche Zinstage oder auch fehlerhafte Gebühren.
Hierbei lagen dann die von den Kunden gezahlten Beträge für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht selten um bis zu ca. 25-30% zu hoch."

Bis der Gesetzgeber ggf. ab dem nächsten Jahr tätig wird, sollten Betroffene sich an spezialisierte Rechtsanwälte wenden, um die ihnen von ihrer Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung im Team mit Kreditsachverständigen überprüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Vorfälligkeitsentschädigung/Widerrufsbelehrung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspäkur

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