Dienstag, August 05, 2014

König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I: MS Stadt Rostock ebenfalls vor der Insolvenz

Auch das zweite Schiff aus dem König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I steht vor der Pleite. Wie das fondstelegramm meldet, wurde über die Gesellschaft des MS Stadt Rostock am Amtsgericht Leer das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 114/14).


Die Schiffe MS Stadt Rostock und MS King Adrian bildeten den König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I. Die Anleger waren schon längere Zeit Kummer gewöhnt und mussten teilweise auf ihre Ausschüttungen verzichten. Als im Mai das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft des MS King Adrian eröffnet wurde, spitzte sich die wirtschaftliche Lage des Fonds endgültig zu. ,,Als die Anleger wenig später offenbar auch noch aufgefordert wurden, bereits erhaltene Ausschüttungen freiwillig wieder zurückzuzahlen, war das Ende im Grunde genommen schon absehbar und scheint mit der Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahrens auch eingetreten zu sein", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Es war nicht zu erwarten, dass ein Schiff alleine den Fonds wieder aus seinen Schwierigkeiten befreien kann."

Den betroffenen Anlegern empfiehlt der erfahrene Jurist, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es immer wieder zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. ,,Die Anleger haben mit ihren Anteilen unternehmerische Beteiligungen samt Risiken erworben. Die Risiken können bis zum Totalverlust reichen. Wer also sein Geld in den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge stecken wollte, war mit der Beteiligung am König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I sicher nicht gut beraten", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Allerdings hätten die Anleger von den Bankberatern auch zwingend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Damit endet die Aufklärungspflicht der Banken noch nicht. ,,Der Anleger hätte laut BGH ebenfalls über die Vermittlungsprovisionen aufgeklärt werden müssen. Damit ist nicht das Agio gemeint", so Cäsar-Preller. Durch die Offenlegung der so genannten Kick-Back-Zahlungen wird für den Kunden auch das Provisionsinteresse der Bank erkennbar. Daher müssen diese Kick-Backs nach Rechtsprechung des BGH auch offengelegt werden. Wurden die Anleger über die Risiken und / oder Provisionen im Unklaren gelassen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller



Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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cp

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