Dienstag, August 05, 2014

König & Cie. Renditefonds 75 Schiffahrts Investment I: Auch MS King Jacob droht die Insolvenz

Ein Jahr nachdem das Emissionshaus König & Cie. das Feederschiff MS King Jacob in den Renditefonds 75 Schifffahrts Investment I eingebracht hat, wurde über das Vermögen der Schiffsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 334/14). Das berichtet das fondstelegramm.


,,Nachdem über den Frachter MS King Julius schon zu Beginn des Jahres das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat es nun das zweite Schiff aus dem Fonds erwischt. Das Konzept, Schiffe günstig zu erwerben und mit Gewinn wieder zu verkaufen, scheint nicht aufzugehen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

König & Cie. hatte den Dachfonds erst 2008 aufgelegt und wollte offenbar mit diesem antizyklischen Konzept Gewinne erzielen. ,,Doch die Krise der Schifffahrt hält immer noch an. Dadurch ist dieses Konzept auch für die Anleger extrem risikoreich", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Die betroffenen Anleger müssen nun mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Daher rät der Fachanwalt, die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Risikoreiche Kapitalanlagen sind nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und daher auch nicht für in erster Linie sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Dennoch wurden immer wieder Beteiligungen an Schiffsfonds als sicher beworben. Das ist allerdings eine klassische Falschberatung, bei der es der Bank möglicherweise mehr um ihre Vermittlungsprovision als um die Interessen ihres Kunden ging", so der Rechtsanwalt.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger aber über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition und über die Vermittlungsprovision der Bank aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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