Anleger des Dachfonds HCI Euroliner I müssen um ihr Geld fürchten. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde über die Gesellschaften der Schiffe MS Skirner und MS Slidur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 93 IN 41/14 und Az.: 93 IN 43/14).
Die Containerschiffe MS Skirner und MS Slidur waren der Investitionsgegenstand des 2006 von HCI aufgelegten Dachfonds. Für die Anleger war ihre Beteiligung keine Erfolgsgeschichte. Doch jetzt könnte es noch weitaus schlimmer kommen. Denn im Fall der Insolvenz droht ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. ,,Gerade bei Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds stehen die Chancen dafür nicht schlecht", so der erfahrene Jurist. Denn immer wieder sei es bei der Anlagevermittlung zu Fehlern gekommen.
,,Schiffsfonds wurden auch oft sicherheitsbewussten Anlegern vermittelt, die ihr Geld investieren wollten, um im Alter etwas auf der hohen Kante zu haben. Doch da sind Schiffsfonds in der Regel die falsche Wahl, da sie einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind, die schließlich im Totalverlust enden können. Diese Risiken wurden in der Anlageberatung aber gerne verschwiegen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Ebenso haben Banken häufig darauf verzichtet, ihre Vermittlungsprovisionen offen zu legen. ,,Auch dazu sind sie aber nach Rechtsprechung des BGH verpflichtet", so der Fachanwalt. Denn die Provisionen, auch Kick-backs genannt, können erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Zudem belegen sie das Provisionsinteresse der Bank, das möglichweise höher eingestuft wurde als die Wünsche des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage. ,,Das Verschweigen der Kick-Backs kann ebenso die Ansprüche auf Schadensersatz begründen, wie eine unzureichende Risikoaufklärung", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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