Donnerstag, August 07, 2014

FlexLife Capital AG - Bestandskraft der Untersagung durch die BaFin

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, dürfte die seit Monaten bestehende Unsicherheit bei den Kunden der FlexLife Capital AG nunmehr ein Ende finden. Denn die BaFin hat mit Presseveröffentlichung am 11.07.2014 mitgeteilt, dass die Untersagung der von der FlexLife Capital AG betriebenen Geschäftstätigkeit nunmehr bestandskräftig ist.


Hintergrund dieser Entscheidung der BaFin war ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die FlexLife Capital AG, da die BaFin vermutete, dass die FlexLife Capital AG ein erlaubnispflichtiges Geschäft betreibt, ohne eine Erlaubnis hierfür zu besitzen. Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG sieht vor, Lebensversicherung aufzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren auszuzahlen. Nach Ansicht der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit hinsichtlich des Einlagengeschäfts untersagt.

Nach Auskunft der BaFin war dieser ursprüngliche Bescheid vom Juni 2013 jedoch nicht bestandskräftig. Auch wurde anscheinend die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt. ,,Die FlexLife Capital AG hätte demnach durchaus zunächst weiterhin die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit den Verkäufern auch auszahlen müssen", so die Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Dennoch stoppte die FlexLife Capital AG ab Juli 2013 sämtliche Auszahlungen an die Verkäufer und begründete dies stets mit dem durch die BaFin eingeleiteten Verfahren, wie geschädigte Verkäufer melden.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist durch die bestandskräftige Untersagung des Einlagengeschäfts zumindest aus aufsichtsrechtlicher Sicht Rechtssicherheit eingetreten. Ob dies jedoch dazu führen wird, dass die FlexLife Capital AG nun auch die ausstehenden Gelder an die Verkäufer zahlen wird, bleibt äußerst fraglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt berichten Verkäufer von Lebensversicherungen nach wie vor, dass die FlexLife Capital AG auf keinerlei Kontakt reagiert und weiterhin keine Zahlungen leistet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten betroffenen Kunden deshalb, sich zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Darüber hinaus besteht parallel die Möglichkeit, die gegebenenfalls bestehenden Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, zu prüfen.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch




Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbaypra

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