Die Prokon-Gruppe aus Itzehoe hat im Zuge der anstehenden Zinszahlungen für das zweite Halbjahr 2012 die Anleger der Genussrechte gebeten, mitzuteilen, ob die geschuldeten Zinsen ausbezahlt werden sollen. Andernfalls ginge Prokon davon aus, dass eine Wiederanlage der Zinsen erfolgen solle.
An sich ist daran nichts Außergewöhnliches zu sehen. Im Zusammenhang mit den Zahlen des Unternehmens für den Zeitraum Januar bis August 2013 ergibt sich jedoch ein anderes Bild. So erwirtschaftete Prokon im fraglichen Zeitraum einen Überschuss in Höhe von 22,5 Mio. Euro. Insgesamt sind Genussrechte in Höhe von 1.336 Mrd. Euro von ca. 75.000 Anlegern gezeichnet. Bei 6 % Zinsen p.a. ergibt sich eine Zinsbelastung in Höhe von über 80 Mio. Euro jährlich, die zunächst erwirtschaftet werden müssen. Wollte Prokon die fälligen (bereits gekündigten) Genussrechte in voller Höhe zurück zahlen, ergibt sich ein kurzfristiger Kapitalbedarf in Höhe von ca. 55 Mio. Euro. Genussrechte in Höhe von weiteren 1,2 Mrd. Euro werden innerhalb der nächsten 5 Jahre zur Rückzahlung fällig.
Prokon geht nach eigener Aussage davon aus, in Zukunft sowohl die Zinszahlungen als auch die Rückzahlungen auf die Genussrechte vertragsgemäß vornehmen zu können. Angesichts der derzeitigen Erlössituation und der vorgenannten Zahlen, mag sich jedoch ein jeder sein eigenes Bild machen.
Es ist richtig, wenn Prokon schreibt, die negative Presse der vergangenen Zeit würde aufgrund des Vertrauensverlustes der Anleger zu erheblichen negativen Auswirkungen führen. Schließlich würde Prokon die Refinanzierung unmöglich gemacht. In Anbetracht der vorgelegten Zahlen und des nun vorgebrachten Ansinnens der Prokon, auf die Zinsauszahlungen zu verzichten, scheint der Ernstfall bereits eingetreten.
Prokon bemüht gern die bestehenden stillen Reserven, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu bekräftigen. Das Problem bei stillen Reserven ist, diese werden erst bei Verkauf aufgedeckt. Solange steckt das Geld fest. Zudem werden die stillen Reserven nur realisiert, wenn sich jemand findet, der entsprechend viel bezahlt.
Bei einem erheblichen kurzfristigen Zahlungsmittelbedarf, der die flüssigen Mittel übersteigt, besteht also auch bei Vorhandensein stiller Reserven die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Und müssen Vermögenswerte wegen Finanzbedarfs schnell verkauft werden, so sinkt in der Regel der erzielbare Erlös. Zudem sind aus diesen Vermögenswerten für die Zukunft keine Erlöse mehr zu erwirtschaften. Ein Teufelskreis.
,,Die Genussrechte der Prokon wurden als sicher beworben. Im Gegensatz dazu handelt es sich jedoch um eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko, so dass der Anleger nicht nur Gefahr läuft, die versprochenen Zinsen nicht zu erhalten sondern auch sein eingesetztes Kapital zu verlieren", äußert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ-Vertrauensanwalt Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen aus Jena.
"Es ist leider in diesem Segment des Kapitalmarktes so, dass wenn einmal der Stein über negative Berichterstattung ins Rollen gekommen ist, der Sache kaum noch seitens des Unternehmens Einhalt geboten werden kann. Am Ende steht für die Anleger in der Regel ein verlustreiches Szenario", so Geißler weiter.
Es sollte verantwortungsvoll geprüft werden, ob und wie sich gegebenenfalls Schaden für die Anleger vermeiden ließe. Die auch schon geäußerte Meinung - gegebenenfalls über Arreste - Vermögen umgehend zu sichern, geht nach meiner Meinung fehl und hilft dem Anleger im konkreten Fall wenig", kritisiert Geißler.
- Wie dem einzelnen Anleger geholfen werden kann ist eine Einzelfallfrage und sollte individuell geprüft werden. Im Hinblick auf ein vielleicht für alle Anleger hilfreiches Rettungskonzept ist eine Bündelung der Interessen hilfreich. Für weitere Informationen können sich Prokon-Anleger der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Prokon anschließen.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 06.01.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
mhg
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