Montag, September 16, 2013

PONAXIS AG/ loginet3 AG: Exzellente Erfolgsaussichten.

Die Anleihegläubiger der insolventen loginet3 AG können nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die Schäden aus den Investments gegen die ehemaligen ACCESSIOvorstände Driver und Bengsch und gegen die Münchener DAB bank AG geltend machen.


Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte wurden von den Gläubigern der insolventen PONAXIS AG/ loginet3 AG zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Nach Lage der Dinge werden die Betroffenen im Insolvenzverfahren leer ausgehen. Deshalb haben die Anlegeranwälte Ansprüche gegen alle in Betracht kommenden Haftungsgegner recherchiert. Und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten Betroffenen mit ganz ausgezeichneten Erfolgschancen die aus dem Kauf der Schrottpapiere erlittenen Schäden gegen Dritte geltend machen können.

Nach Lage der Dinge geht die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jennifer Griebe davon aus, dass die meisten Betroffenen auch Schadensersatzansprüche gegen die Berater und/oder die Unternehmensverantwortlichen der die Schrottpapiere vermittelnden ACCESSIO AG, früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, sowie Ansprüche gegen die hinter den Kulissen des ACCESSIO Skandals agierende Münchener DAB bank AG als Depotbank der meisten ACCESSIO Kunden haben.

Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben für sehr viele ACCESSIO Geschädigte Schadensersatzklagen gegen die beiden unternehmensverantwortlichen ACCESSIO Macher, Andre Driver und Carsten Bengsch, geltend gemacht und vertreten die Meinung, dass die beiden Herren den Geschäftsbetrieb des Wertpapierhandelshauses von Anfang an darauf ausgerichtet haben, an und für sich sicherheitsorientierte Kapitalanleger unwissend in hochspekulative, wirtschaftlich sinnlose Investments, zu denen unter anderem die Anleihen der PONAXIS AG/ loginet3 AG zählen, zu treiben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia das Neves Sequeira sagt: "Der Bundesgerichtshof hat in einer Aufsehen erregenden mündlichen Verhandlung in einem anderen Zusammenhang festgestellt, dass die Kunden der ACCESSIO AG systematisch falsch beraten wurden. Und das ist auch das Ergebnis einer Untersuchung einer bedeutenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir gehen deshalb davon aus, dass die beiden ehemaligen ACCESSIO Vorstände dieses inkriminierte System gezielt geschaffen haben, um ganz konservative, sicherheitsorientierte Kunden abzuziehen. Daraus folgen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die beiden Herren Driver und Bengsch."

Darüber hinaus sind die BSZ e.V. Anlegeranwälte durch ihre Recherchen in der Sache zu der Einschätzung gekommen, dass die Münchener DAB bank AG haftet. Die Bank hat die Depots der meisten ACCESSIO Kunden geführt: "Wir haben Tatsachen ermittelt, die den Schluss nahe legen, dass die Bank die ACCESSIO AG als sprichwörtliche Drückerkolonne  genutzt hat. Die DAB Bank AG hat bei der Vermittlung der Schrottpapiere kräftig mitverdient. Obwohl sie nach unserer Einschätzung wusste, dass die meisten Wertpapiere, die das Itzehoer Wertpapierhandelshaus vermittelt hat, für die meisten Kunden viel zu riskant gewesen sind. Und das hat Folgen. Als Depotbank der meisten ACCESSIO Kunden ist sie verpflichtet gewesen, die Kunden gegebenenfalls darauf aufmerksam zu machen, dass die von der ACCESSIO AG vermittelten Wertpapiere viel zu riskant für sie sind", meint Frau Rechtsanwältin Griebe und führt aus: "Das hat sie nach den bisherigen Ermittlungen grob fehlerhaft erledigt. Wir führen mittlerweile in rund 400 Fällen äußerst erfolgsträchtige Prozesse gegen die Münchener Bank und das Oberlandesgericht München hat die Bank sogar schon in einer Sache, die jetzt beim Bundesgerichtshof zur Prüfung liegt, verurteilt."

Das sind nach der Meinung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte exzellente Voraussetzungen, um alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Rechtsanwältin Sequeira: "Und das sollten die Betroffenen bald erledigen lassen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen könnten einige Forderungen schon Ende dieses Jahres verjähren. Und verjährte Forderungen können in aller Regel nicht mehr durchgesetzt werden."

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper.                                
                   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. September  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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