Unternehmensanleihen sind leider nicht die sichere Anlage als die sie oft beworben wurden. Das mussten nun auch viele Anleger feststellen welche eine Unternehmensanleihe der ehemaligen Windreich AG, jetzt: Windreich GmbH, gezeichnet hatten. Die Anleger müssen mit ernsthaften Verlusten rechnen.
Nach eigenen Angaben plant, baut, finanziert,
betreibt und vertreibt die Windreich GmbH Windkraftanlagen – sowohl an Land
(„Onshore“) als auch auf offener See („Offshore“). Zudem sorgt das Unternehmen
auch für den reibungslosen technischen und kaufmännischen Betrieb der Anlagen.
Seit 1999 hat die Unternehmensgruppe rund 1.000 Windkraftanlagen projektiert,
finanziert, gebaut und betrieben. Anleger haben die Möglichkeit, sich durch den
Kauf von Unternehmensanteilen an diesem Unternehmen zu Beteiligen.
In der letzten Zeit hat die Windreich GmbH
jedoch hauptsächlich mit negativen Schlagzeilen auf Sich aufmerksam gemacht.
Was war geschehen? Zwei der durch die Windreich GmbH (bzw. Windreich AG)
begebenen Unternehmensanleihen mussten in der letzten Zeit massive
Kurseinbrüche hinnehmen. Diese notierten teilweise unter 30 Prozent des
Nennwerts.
Zu allem Überfluss wurden die Geschäftsräume
des Unternehmens Anfang des Jahres u.a. aufgrund des Verdachts der
Bilanzmanipulation und des Kapitalanlagenbetruges durchsucht. Nach
Pressebereichten sollen fünf amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder die
Konzernabschlüsse durch Überbewertung von Vermögenspositionen geschönt haben.
Ebenfalls in der Kritik steht das Bankhaus
Sarasin. Nach Medienberichten kritisieren Kunden der Sarasin Bank, die auf
deren Empfehlung Windreich-Anleihen gezeichnet haben, sie seien im Rahmen des
Beratungsgespräches nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank Sarasin selbst
dem Windpark-Betreiber ein Darlehen in Höhe von 70 Millionen Euro gegeben habe.
Für die Anleger stellt sich nun die Frage,
wie sie sich weiter verhalten sollen.
„Die Anleger sind nicht rechtlos gestellt,
insbesondere wenn sie die Unternehmensbeteiligungen auf Beratung hin erworben
haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger
anleger- und objektgerecht zu beraten.“ erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten
Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater
eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu
empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage
nachfragt, sind Unternehmensanleihen regelmäßig nicht geeignet.
Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde
ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des
Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf
mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass Ausschüttungen wieder
zurückgefordert werden können, wenn diese nicht aus Gewinnen stammen oder auch
auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht bei vorliegen dieser versteckten
Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung
von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
„Nach Auffassung der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hätte insbesondere die Sarasin Bank
darauf hinweisen müssen, dass diese ein gehöriges Eigeninteresse an am Verkauf
der Windreich – Unternehmensanleihen hatte“ so Rechtsanwalt Stefan Hösler
weiter.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder
unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw.
der Bank fordern. Hält der Anleger die Unternehmensanleihe noch, so kann er den
eingesetzten Betrag und einen entgangenen Gewinn fordern und bietet im Gegenzug
der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Unternehmensanleihe an.
Betroffenen Anlegern rät BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Stefan Hösler rechtliche Beratung von einer auf
kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen. Sollte ein Anleger nicht
rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Unternehmensanleihe
verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Bank oder
das Beratungsinstitut in Betracht, die den Erwerb der Unternehmensanleihe
empfohlen haben.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen undder Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
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